Rechtliche Hinweise

2020-06-29

Die leiblichen Eltern oder der/die Beauftragte müssen/muss das Kind innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Säuglings bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise des Büros für öffentliche Sicherheit der örtlichen Regierung auf der Kreisebene (oder höher) anmelden. Dabei müssen die Geburtsurkunde (einschließlich Anlagen) oder gleichwertige Dokumente vorgelegt werden.

Das Auslegungsrecht liegt bei der Verwaltungsabteilung für Ein- und Ausreise des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.

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