Ausländer, die mindestens 4 Jahre ununterbrochen in Beijing gearbeitet haben, sich in diesen 4 Jahren kumulativ mindestens 6 Monate pro Jahr in China aufgehalten haben, deren Jahresgehalt (brutto) zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. in den 4 aufeinanderfolgenden Jahren davor über CNY ¥500.000 betrug und jährlich mindestens CNY ¥100.000 an Einkommenssteuer entrichtet haben, dürfen bei Vorlage eines durch den aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, in den vergangenen vier Jahren ununterbrochen erhaltenen Arbeitserlaubnisse;

3. Eine Kopie des ausländischen polizeilichen Führungszeugnis (aller Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller vor dem Datum der Antragstellung mehr als 2 Jahre ununterbrochen aufgehalten hat) (die Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes beglaubigt werden oder direkt von der Botschaft (dem Konsulat) des Landes, in dem sie ansässig ist, ausgestellt werden. Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung und/oder der Beglaubigung durch chinesische Botschaften (Konsulate) im Ausland darf nicht länger als 6 Monate vor dem Datum der Antragsstellung liegen);

4. Eine Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Gehaltsnachweis im Original, der von der Arbeitseinheit für die 4 aufeinander folgenden Jahre vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde;

6. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten persönlichen Steuerzahlungsbelegs. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;

7. Das Original des vom aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens;

8. Eine Kopie der Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentliche Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;

9. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungszertifikats Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder des vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Gültigkeitsdauer muss mindestens 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung des Antragstellers betragen. Die AngabenInformationen über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation müssen sollten mit denen der Beschäftigungsbescheinigung und anderen relevanten Bescheinigungen usw. übereinstimmen;

10. Falls Wenn der Antragsteller ehemalig jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besaßbesessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats muss er eine Kopie der „Auslandsaufenthaltzulassungsbescheinigung“, der Einbürgerungsurkunde oder der Abschrift der des Familienbuchs (Hukou) sowie eine Kopie des zum Zeitpunkt derund des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorlegenvorgelegt werden;

11. Lückenloser Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem18. Lebensjahr Jahren bis zur Gegenwart, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

Standorte

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Andingmendong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Shuangyushu Beili A, Hof 22, Bezirk Haidian

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing (Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ und  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen)

Adresse: 1. und 2. Etagen, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei-Straße A-10, Bezirk Chaoyang, Beijing

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ und  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings erfüllen, bzw. für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße A, Bezirk Shunyi, Beijing

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Gucheng Nanli A-3, Bezirk Shijingshan

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing 

(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Gemeinde Yongshun, Bezirk Tongzhou, Beijing

Öffnungszeiten

Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang/Shunyi/Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.

Kontakt

Tel. für Anfragen: +86-10-12367

Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300

  • Gebühren
  • Hinweise

Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

1.Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.