Ausländer, die mindestens 4 Jahre ununterbrochen in Beijing gearbeitet haben, sich in diesen 4 Jahren kumulativ mindestens 6 Monate pro Jahr in China aufgehalten haben.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie in jedem der vier unmittelbar vorangegangenen Jahre muss das jährliche Bruttoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mindestens das Sechsfache des durchschnittlichen Jahresgehalts der beschäftigten Stadtbevölkerung in der jeweiligen Region des Vorjahres betragen. Die jährliche Einkommensteuerzahlung muss mindestens 20 Prozent dieses Einkommensstandards erreichen.
Sie dürfen bei Vorlage eines durch den aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);
2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, in den vergangenen vier Jahren ununterbrochen erhaltenen Arbeitserlaubnisse;
3. Kopie des Führungszeugnisses aus dem Heimatland (das Dokument muss entweder mit einer Apostille versehen oder von der chinesischen Botschaft/Konsulat im betreffenden Land beglaubigt sein. Alternativ kann ein von der Botschaft/Konsulat des Heimatlandes in China ausgestelltes Dokument vorgelegt werden. Sowohl das Dokument als auch die Beglaubigung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein);
4. Eine Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)
5. Gehaltsnachweis im Original, der von der Arbeitseinheit für die 4 aufeinander folgenden Jahre vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde;
6. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten persönlichen Steuerzahlungsbelegs. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;
7. Das Original des vom aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens;
8. Eine Kopie der Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentliche Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;
9. Kopie der "Arbeitserlaubnis für Ausländer". Der Gültigkeitszeitraum muss die vier unmittelbar vor dem Antrag liegenden Jahre lückenlos abdecken. Alle Angaben zur beschäftigenden Einheit, zur ausgeübten Tätigkeit sowie zu den persönlichen Verhältnissen müssen mit den entsprechenden Nachweisen (wie Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsbestätigung) übereinstimmen;
10. Falls Wenn der Antragsteller ehemalig jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besaßbesessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats muss er eine Kopie der „Auslandsaufenthaltzulassungsbescheinigung“, der Einbürgerungsurkunde oder der Abschrift der des Familienbuchs (Hukou) sowie eine Kopie des zum Zeitpunkt derund des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorlegenvorgelegt werden;
11. Lückenloser Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem18. Lebensjahr Jahren bis zur Gegenwart, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).
Standorte
1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Adresse: Andingmendong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)
2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Adresse: Shuangyushu Beili A, Hof 22, Bezirk Haidian
3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing (Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ und ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen)
Adresse: 1. und 2. Etagen, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei-Straße A-10, Bezirk Chaoyang, Beijing
4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ und ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings erfüllen, bzw. für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße A, Bezirk Shunyi, Beijing
5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Gucheng Nanli A-3, Bezirk Shijingshan
6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Beiguan-Straße 19, Gemeinde Yongshun, Bezirk Tongzhou, Beijing
Öffnungszeiten
Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang/Shunyi/Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing
Montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr
Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.
Kontakt
Tel. für Anfragen: +86-10-12367
Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300
Erster Antrag: CNY ¥1500
Ausweis erstellen: CNY ¥300
Ausweis erneuern: CNY ¥300
Ausweis ersetzen: CNY ¥600
1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.
2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.
3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.
4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.
5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.
6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.
7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.