Antwort 1

2020-09-17

Ausländer, die seit vier Jahren ununterbrochen in Peking beschäftigt sind und in jedem dieser vier Jahre tatsächlich mindestens sechs Monate pro Jahr in China gelebt haben, können einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung („Permanent Residence Permit“) stellen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie in jedem der vier vorangegangenen Jahre muss das jährliche Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit mindestens das Sechsfache des durchschnittlichen Jahresgehalts der beschäftigten Stadtbevölkerung in der jeweiligen Region des Vorjahres betragen haben. Zudem musste die jährliche Einkommensteuerzahlung mindestens 20 % dieses Einkommensstandards erreichen. Der Antrag bedarf außerdem einer Empfehlung durch die aktuelle Arbeitsstelle.

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