17-09-2020  |  

Ausländer, die mindestens 4 Jahre ununterbrochen in Beijing gearbeitet haben, sich in diesen 4 Jahren kumulativ mindestens 6 Monate pro Jahr in China aufgehalten haben, deren Jahresgehalt (brutto) zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. in den 4 aufeinanderfolgenden Jahren davor über CNY ¥500.000 betrug und die jährlich mindestens CNY ¥100.000 an Einkommenssteuer entrichtet haben, dürfen bei Vorlage eines durch den aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.