Wie lange ist die „Personalausweis für unbefristete Aufenthalt der Ausländer“ gültig?
gaj.beijing.gov.cn
Bei Erwachsenen hat die Ausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann dann verlängert werden. Bei minderjährigen ist die Ausweis 5 Jahre gültig und kann nach Volljährigkeit in 10 Jahre umgewandelt werden.