Mitarbeiter an staatlichen Schlüsselprojekten

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Ausländer, die als stellvertretende Geschäftsführer, stellvertretende Werkleiter, Assistenzprofessor, Assistenzforscher oder Berufstätiger mit ähnlicher bzw. höherer Position bei Einrichtungen der unterschiedlichen Abteilungen des Staatsrats bzw. der Provinzregierung, Unternehmen oder öffentlichen Institutionen mit Schlüsselprojektaufgaben im staatlichen Ingenieur- bzw. F&E-Bereich, Staats- bzw. Schlüssellaboratorien, staatlichen Ingenieurlaboren bzw. -forschungszentren, Technikzentren von staatlich zertifizierten Unternehmen, Staatstechnikzentren für Ingenieurforschung, F&E-Zentren mit Auslandsinvestitionen und sonstigen F&E-Einrichtungen, die den 7 Kategorien unterliegen, arbeiten, dürfen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Antragsteller die Berufstätigkeit mindestens 4 Jahre kontinuierlich mit einem kumulativen Aufenthalt in China von mindestens 3 Jahren ausgeübt haben. Ebenso muss eine positive Steuerbilanz vorliegen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, in den vergangenen 4 Jahren ununterbrochen erhaltenen Arbeitserlaubnisse;

3. Ausländisches polizeiliches Führungszeugnis;

4. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragsstellung;

6. Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung, dass der Antragsteller vor dem Datum der Antragsstellung 4 Jahre ununterbrochen die Position eines stellvertretenden Generaldirektors oder höher; eines Assistenzprofessor oder eines assoziierten Forschers oder höher besetzt hat oder die gleiche Behandlung genoss;

7. Kopie des „Arbeitserlaubnisscheins für Ausländer“. Der gültige Zeitraum muss die ununterbrochenen 4 Jahre vor dem Antragsdatum des Antragstellers umfassen. Die Angaben zur beschäftigenden Einheit, zur Position sowie zu den persönlichen Verhältnissen müssen mit den Nachweisen über die Beschäftigung (z. B. Arbeitsvertrag) übereinstimmen;

8. Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentlichen Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;

9. Antragsteller, die bei Unternehmen bzw. öffentlichen Institutionen mit Schlüsselprojektaufgaben im staatlichen Ingenieur- bzw. F&E-Bereich tätig sind, müssen die von der zuständigen Abteilung der provinziellen bzw. ministerialen Regierung ausgestellte Projektnachweise einreichen;

10. Antragsteller, die bei Staats- bzw. Schlüssellaboratorien, staatlichen Ingenieurslaboren bzw. -forschungszentren, Technikzentren staatlich zertifizierter Unternehmen, Staatstechnikzentren für Ingenieursforschung, F&E-Zentren mit Auslandsinvestitionen und sonstigen F&E-Einrichtungen, die den 7 Kategorien unterliegen, arbeiten, müssen einen Qualifikationsnachweis des Arbeitgebers vorlegen. Nachweise sind: das durch das Ministerium für Wissenschaft und Technologie ausgestellte Genehmigungsschreiben für Staats- bzw. Schlüssellaboratorien und Staatstechnikzentren für Ingenieursforschung; das durch die Kommission für Entwicklung und Reform ausgestellte Genehmigungsschreiben für staatliche Ingenieurslaboren bzw. -forschungszentren; die durch die Kommission für Entwicklung und Reform, das Ministerium für Wissenschaft und Technologie, das Finanzministerium, das Generalzollamt sowie das Generalsteueramt ausgestellten Genehmigungsschreiben für die Technikzentren von staatlich zertifizierten Unternehmen; die durch das Handelsministerium ausgestellten Genehmigungsschreiben für F&E-Zentren mit Auslandsinvestitionen;

11. Die relevanten Anforderungen an Arbeitgeber, Arbeitsposition (-titel), Aufenthaltsdauer usw. müssen in 4 aufeinander folgenden Jahren vor dem Datum der Antragsstellung erfüllt worden sein. Änderungen des Arbeitgebers, von Arbeitsposition bzw. -titels in diesem Zeitraum müssen die entsprechenden Regelungen erfüllen und sind durch relevante Dokumente nachzuweisen;

12. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;

13. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.

2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.

3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.

4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.

5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.

6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.

7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

Anhänge