Ausländische Chinesen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Arbeitserlaubnis in einem Unternehmen in der umfassenden Pilot-Demonstrationszone für die Erweiterung der Öffnung der Dienstleistungsbranche in Beijing besitzen und vor dem Datum der Antragsstellung 4 Jahre ununterbrochen gearbeitet und mindestens 6 Monate pro Jahr in China gelebt haben, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen.
1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen).
2. Der gültige ausländische Reisepass des Antragstellers und die arbeitsbezogene Aufenthaltserlaubnis, die vor dem Antragsdatum 4 Jahre in Folge in Beijing ausgestellt wurde.
3. Antragsteller müssen das Qualifikationszertifikat für den Aufenthalt, das Einbürgerungspapier oder das Duplikat des Familienbuchs (Hukou) sowie den für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Pass oder das Original des Zertifikats für chinesischstämmige Ausländer vorlegen, das vom Beijinger Büro für chinesische Angelegenheiten in Übersee ausgestellt wurde.
4. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.
5. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)
6. Der von der Steuerbehörde ausgestellte Steuerzahlungsbeleg. Die Steuerzahlung muss 4 Jahre in Folge vor dem Datum der Antragsstellung erfolgt sein.
7. Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentlichen Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen.
8. „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Gültigkeit begann 4 Jahre vor dem Datum der Antragsstellung. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation sollten mit denen der Beschäftigungsbescheinigung usw. übereinstimmen.
9. Original der Beschäftigungsbescheinigung (mindestens 4 Jahre ohne Unterbrechung), die vom Arbeitgeber in der umfassenden Pilot-Demonstrationszone für die Erweiterung der Öffnung der Dienstleistungsbranche in Beijing ausgestellt wurde.
10. Lebenslauf des Antragstellers (ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).
1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.
2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.
3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.
4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.
5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.