Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von an renommierten Hochschulen beschäftigten Personen

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Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von an renommierten Hochschulen beschäftigten Personen können können gemeinsam mit der beschäftigten Person einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen.

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1.  Antragsunterlagen von Ehepartnern:

(1) Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem   Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf   CD einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Ausländisches polizeiliches Führungszeugnis;

(4) Eine Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese   Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten   Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen   medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen  Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte   Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das   Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die   Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der   Antragsstellung ausgestellt werden.) (5) Eine Kopie der Heiratsurkunde;

(6) Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten Personals   sowie eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für   Ausländer“. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete   Aufenthaltserlaubnis des hochqualifizierten Personals eingereicht wird,  entfällt die Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für   unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;

(7) Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat,   müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt,  des  Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten   chinesischen Passes vorgelegt werden;

(8) Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

2. Antragsunterlagen von Kindern:

(1) Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem   Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf   CD einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Eine Kopie der Geburtsurkunde oder die Mutter- oder Vaterschaftsanerkennung;

(4) Eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (wenn die Eltern geschieden  sind,  muss ein „Gerichtsbeschluss“ oder eine „Scheidungsvereinbarung“   ausgestellt werden, aus der ersichtlich ist, dass der Elternteil eine   Vormundschaft für den Antragsteller hat);

(5) Kopien der Personalausweise beider Elternteile (chinesische Eltern   müssen den Beijinger-Hukou und die Personalausweise vorlegen;   ausländische Eltern müssen gültige Pässe und Visa vorlegen);

(6) Bei der Bearbeitung des Antrags muss zunächst die Staatsangehörigkeit   des Antragstellers in Übereinstimmung mit dem chinesischen   Staatsangehörigkeitsgesetz geprüft und bestätigt werden. Wenn das Kind   des Antragstellers im Ausland geboren ist und beide Elternteile oder   eins der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt chinesischer Staatsbürger   ist, muss die „„unbefristete Aufenthaltsbescheinigung“, die von einem   oder beiden chinesischen Elternteilen vor der Geburt des Kindes  erworben  wurde, vorgelegt werden;

(7) Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten Personals  sowie eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für   Ausländer“. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis des hochqualifizierten Personals eingereicht wird,  entfällt die Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für   unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;

(8) Lebensläufe der Eltern (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1.  Bei Anträgen von Ehepartnern müssen beide Eheleute das Antragsformular  unterschreiben. Bei Anträgen von Kindern müssen beide Eltern  unterschreiben (bei geschiedenen Eltern genügt die Unterschrift des  sorgeberechtigten Elternteils).

2. Namensänderungen müssen durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.

3. Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die chinesische Botschaft/Konsulat.

4. Fremdsprachige Dokumente müssen ins Chinesische übersetzt und mit dem Stempel einer Übersetzungsfirma versehen werden.

5. Vor Einreichung der Kopien (1 × A4) müssen die Originale vorgelegt werden.

6.  Soll der chinesische Name auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“  erscheinen, muss dies im Antragsformular unter „Sonstige Angaben“  vermerkt werden.

7. Personen mit noch  bestehendem chinesischem Haushaltsregister oder Personalausweis müssen  diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen.

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