Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von in nationalen Schlüsselprojekten beschäftigten Personen

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Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von in nationalen Schlüsselprojekten beschäftigten Personen können gemeinsam mit der beschäftigten Person einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen.

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1. Antragsunterlagen von Ehepartnern:

(1)  Zwei 2-Inch aktuelle biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne  Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf   CD  einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Ausländisches polizeiliches Führungszeugnis;

(4)  Eine Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese   Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten  Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen  medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen  Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte   Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das  Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die  Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der  Antragsstellung ausgestellt werden.)

(5) Eine Kopie der Heiratsurkunde;

(6)  Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten Personals,  eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für   Ausländer“ sowie eine Kopie der Arbeitsbescheinigung. Falls der Antrag  zusammen mit dem Antrag auf unbefristete  Aufenthaltserlaubnis des  hochqualifizierten Personals eingereicht wird,  entfällt die  Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für  unbefristeten  Aufenthalt für Ausländer“;

(7) Wenn der Antragsteller jemals die  chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des  Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des   Einbürgerungszertifikats oder Personenstandsregisterauszugs sowie des  für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Reisepasses vorgelegt  werden;

(8) Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

2. Antragsunterlagen von Kindern:

(1)  Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne  Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf  CD einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Eine Kopie der Geburtsurkunde oder die Mutter- oder Vaterschaftsanerkennung;

(4) Eine  Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (wenn die Eltern geschieden sind,  muss ein „Gerichtsbeschluss“ oder eine „Scheidungsvereinbarung“  ausgestellt werden, aus der ersichtlich ist, dass der Elternteil eine  Vormundschaft für den Antragsteller hat);

(5) Kopien der  Personalausweise beider Elternteile (Eltern mit chinesischer  Staatsangehörigkeit müssen den Hukou und ihre Personalausweise vorlegen;   ausländische Eltern müssen gültige Pässe und Visa vorlegen);

(6)  Bei der Bearbeitung des Antrags muss zunächst die Staatsangehörigkeit   des Antragstellers in Übereinstimmung mit dem  chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz geprüft und bestätigt werden.  Wenn das Kind des Antragstellers im Ausland geboren ist und beide  Elternteile oder eins der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt  chinesischer Staatsbürger ist, muss die „unbefristete  Aufenthaltsbescheinigung“, die von einem oder beiden chinesischen  Elternteilen vor der Geburt des Kindes erworben wurde, vorgelegt werden;

(7)  Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten  Personals, eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt  für Ausländer“ und eine Kopie der Arbeitsbescheinigung. Falls der Antrag  zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis des  hochqualifizierten Personals eingereicht wird,  entfällt die  Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für unbefristeten  Aufenthalt für Ausländer“;

(8) Lebensläufe der Eltern (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Bei Anträgen von Ehepartnern müssen beide Eheleute das Antragsformular unterschreiben. Bei Anträgen von Kindern müssen beide Eltern  unterschreiben (bei geschiedenen Eltern genügt die Unterschrift des  sorgeberechtigten Elternteils).

2. Namensänderungen müssen durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.

3. Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die chinesische Botschaft/Konsulat.

4. Fremdsprachige Dokumente müssen ins Chinesische übersetzt und mit dem Stempel einer Übersetzungsfirma versehen werden.

5. Vor Einreichung der Kopien (1 × A4) müssen die Originale vorgelegt werden.

6. Soll der chinesische Name auf dem „Personalausweis für unbefristeten  Aufenthalt für Ausländer“ erscheinen, muss dies im Antragsformular unter  „Sonstige Angaben“ vermerkt werden.

7. Personen mit noch bestehendem chinesischem Haushaltsregister oder Personalausweis müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag  stellen.

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