Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von in Beijing beschäftigten ausländischen Doktoranden können gemeinsam mit der beschäftigten Person einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen.
1. Antragsunterlagen von Ehepartnern:
(1) Zwei 2-Inch aktuelle biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);
(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;
(3) Kopie des Führungszeugnisses aus dem Herkunftsland (das Dokument muss entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/Konsulat im Herkunftsland legalisiert sein. Alternativ kann auch ein von der Botschaft/Konsulat des Herkunftslands in China ausgestelltes Dokument vorgelegt werden. Das Dokument sowie die Beglaubigung/Legalisation dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein).
(4) Eine Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)
(5) Eine Kopie der Heiratsurkunde (Für im Ausland geschlossene Ehen muss die Heiratsurkunde entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden. Alternativ kann auch eine von der Botschaft/dem Konsulat des Herkunftslandes in China ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden. Die Urkunde sowie die Beglaubigung/Legalisation dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.);
(6) Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten Personals, eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ und eine Kopie der Arbeitsbescheinigung. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis des hochqualifizierten Personals eingereicht wird, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;
(7) Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder Personenstandsregisterauszugs sowie des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Reisepasses vorgelegt werden;
(8) Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).
2. Antragsunterlagen von Kindern:
(1) Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);
(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;
(3) Eine Kopie der Geburtsurkunde oder die Mutter- oder Vaterschaftsanerkennung (Die von einer ausländischen Behörde ausgestellte Geburtsurkunde muss entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden. Alternativ kann auch eine von der Botschaft/dem Konsulat des Herkunftslandes in China ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden.);
(4) Eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (Für im Ausland geschlossene Ehen muss die Heiratsurkunde entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden. Alternativ kann auch eine von der Botschaft/dem Konsulat des Herkunftslandes in China ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden.Wenn die Eltern geschieden sind, muss ein „Gerichtsbeschluss“ oder eine „Scheidungsvereinbarung“ ausgestellt werden, aus der ersichtlich ist, dass der Elternteil eine Vormundschaft für den Antragsteller hat)
(5) Kopien der Personalausweise beider Elternteile (Eltern mit chinesischer Staatsangehörigkeit müssen den Hukou und ihre Personalausweise vorlegen; ausländische Eltern müssen gültige Pässe und Visa vorlegen);
(6) Bei der Bearbeitung des Antrags muss zunächst die Staatsangehörigkeit des Antragstellers in Übereinstimmung mit dem chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz geprüft und bestätigt werden. Wenn das Kind des Antragstellers im Ausland geboren ist und beide Elternteile oder eins der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt chinesischer Staatsbürger ist, muss die „unbefristete Aufenthaltsbescheinigung“, die von einem oder beiden chinesischen Elternteilen vor der Geburt des Kindes erworben wurde, vorgelegt werden;
(7) Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten Personals, eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ und eine Kopie der Arbeitsbescheinigung. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis des hochqualifizierten Personals eingereicht wird, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;
(8) Lebensläufe der Eltern (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).
1. Bei Anträgen von Ehepartnern müssen beide Eheleute das Antragsformular unterschreiben. Bei Anträgen von Kindern müssen beide Eltern unterschreiben (bei geschiedenen Eltern genügt die Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils).
2. Namensänderungen müssen durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.
3. Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die chinesische Botschaft/Konsulat.
4. Fremdsprachige Dokumente müssen ins Chinesische übersetzt und mit dem Stempel einer Übersetzungsfirma versehen werden.
5. Vor Einreichung der Kopien (1 × A4) müssen die Originale vorgelegt werden.
6. Soll der chinesische Name auf dem „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ erscheinen, muss dies im Antragsformular unter „Sonstige Angaben“ vermerkt werden.
7. Personen mit noch bestehendem chinesischem Haushaltsregister oder Personalausweis müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen.