Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von im ZGC Industriepark beschäftigten ausländischen Staatsbürgern chinesischer Herkunft

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Ehepartner sowie unverheiratete Kinder unter 18 Jahren von im ZGC Industriepark beschäftigten ausländischen Staatsbürgern chinesischer Herkunft können gemeinsam mit der beschäftigten Person einen Antrag auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen.

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1. Antragsunterlagen von Ehepartnern:

(1) Zwei 2-Inch aktuelle biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD  einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Kopie des Führungszeugnisses aus dem Herkunftsland (das Dokument muss  entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen  Botschaft/Konsulat im Herkunftsland legalisiert sein. Alternativ kann  auch ein von der Botschaft/Konsulat des Herkunftslands in China  ausgestelltes Dokument vorgelegt werden. Das Dokument sowie die Beglaubigung/Legalisation dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt  der Antragstellung sein).

(4) Eine  Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese  Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung  designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer  ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der  chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing  designierte  Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise  ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

(5) Eine Kopie der Heiratsurkunde (Für im Ausland geschlossene Ehen muss  die Heiratsurkunde entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land  legalisiert werden. Alternativ kann auch eine von der Botschaft/dem Konsulat des Herkunftslandes in China ausgestellte Bescheinigung  vorgelegt werden. Die Urkunde sowie die Beglaubigung/Legalisation dürfen  zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein.);

(6) Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten  Personals, eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ und eine Kopie der Arbeitsbescheinigung. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis des  hochqualifizierten Personals eingereicht wird, entfällt die  Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für  unbefristeten  Aufenthalt für Ausländer“;

(7) Wenn  der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen  hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder Personenstandsregisterauszugs sowie des für die Einbürgerung verwendeten  chinesischen Reisepasses vorgelegt werden;

(8) Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

2. Antragsunterlagen von Kindern:

(1) Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne  Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf  CD einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Eine  Kopie der Geburtsurkunde oder die Mutter- oder  Vaterschaftsanerkennung (Die von einer ausländischen Behörde  ausgestellte Geburtsurkunde muss entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im  jeweiligen Land legalisiert werden. Alternativ kann auch eine von der  Botschaft/dem Konsulat des Herkunftslandes in China ausgestellte  Bescheinigung vorgelegt werden.);

(4) Eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (Für im Ausland geschlossene Ehen  muss die Heiratsurkunde entweder mit einer Apostille beglaubigt oder von  der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land  legalisiert werden. Alternativ kann auch eine von der Botschaft/dem Konsulat des Herkunftslandes in China ausgestellte Bescheinigung  vorgelegt werden. Wenn die Eltern geschieden sind, muss ein „Gerichtsbeschluss“ oder eine „Scheidungsvereinbarung“ ausgestellt  werden, aus der ersichtlich ist, dass der Elternteil eine Vormundschaft  für den Antragsteller hat)

(5) Kopien der Personalausweise beider Elternteile (Eltern mit chinesischer  Staatsangehörigkeit müssen den Hukou und ihre Personalausweise vorlegen;   ausländische Eltern müssen gültige Pässe und Visa vorlegen);

(6) Bei der Bearbeitung des Antrags muss zunächst die Staatsangehörigkeit   des Antragstellers in Übereinstimmung mit dem  chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz geprüft und bestätigt werden. Wenn das Kind des Antragstellers im Ausland geboren ist und beide  Elternteile oder eins der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt  chinesischer Staatsbürger ist, muss die „unbefristete  Aufenthaltsbescheinigung“, die von einem oder beiden chinesischen  Elternteilen vor der Geburt des Kindes erworben wurde, vorgelegt werden;

(7) Eine Kopie des gültigen Reisepasses des hochqualifizierten  Personals, eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ und eine Kopie der Arbeitsbescheinigung. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis des  hochqualifizierten Personals eingereicht wird,  entfällt die  Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für unbefristeten  Aufenthalt für Ausländer“;

(8) Lebensläufe der Eltern (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Bei Anträgen von Ehepartnern müssen beide Eheleute das Antragsformular  unterschreiben. Bei Anträgen von Kindern müssen beide Eltern  unterschreiben (bei geschiedenen Eltern genügt die Unterschrift des  sorgeberechtigten Elternteils).

2. Namensänderungen müssen durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden.

3. Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille oder eine Beglaubigung durch die chinesische Botschaft/Konsulat.

4. Fremdsprachige Dokumente müssen ins Chinesische übersetzt und mit dem Stempel einer Übersetzungsfirma versehen werden.

5. Vor Einreichung der Kopien (1 × A4) müssen die Originale vorgelegt werden.

6. Soll der chinesische Name auf dem „Personalausweis für unbefristeten  Aufenthalt für Ausländer“ erscheinen, muss dies im Antragsformular unter  „Sonstige Angaben“ vermerkt werden.

7. Personen mit noch bestehendem chinesischem Haushaltsregister oder  Personalausweis müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag  stellen.

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