Ehegattennachzug

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Ehegatten chinesischer Staatsbürger oder von Ausländern, im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, ist seit fünf Jahren verheiratet und hat seit 5 ununterbrochene Jahre in China aufgehalten mit einem Aufenthalt von mindestens neun Monaten pro Jahr, mit gesichertem Lebensunterhalt und Wohnsitz, die Einhaltung chinesische Recht gegeben, der Antragsteller gesund ist und keine Vorstrafen besitzt, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Kopien der Pässe und gültigen Visa, der vergangenen 5 aufeinanderfolgenden Jahre vor dem Datum der Antragsstellung;

3. Eine Kopie der Heiratsurkunde (für im Ausland verheiratete Personen muss die Heiratsurkunde entweder mit einer Apostille beglaubigt sein oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden. Alternativ kann eine Bescheinigung der beauftragten ausländischen Botschaft/des beauftragten ausländischen Konsulats in China vorgelegt werden. Sowohl die Bescheinigung als auch die Legalisierung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein);

4. Kopie der Personalausweise der Ehegatten (Personalausweis und Beijinger-Hukou bei Ehegatten mit chinesischer Staatsangehörigkeit oder gültiger Reisepass und „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ bei ausländischen Ehepartnern); (Im Haushaltsregister des Ehepartners muss im Feld „Familienstand“ der Vermerk „verheiratet“ oder „Ehepartner vorhanden“ eingetragen sein.)

5. Eine beglaubigte Kopie des Mietvertrags oder Grundbucheintrags. Für Immobilien, die nicht im Besitz des Antragstellers und seines Ehepartners sind, ist auch eine beglaubigte Erklärung über die Zustimmung des Eigentümers zum Wohnsitz des Antragstellers erforderlich. Falls der Antragsteller zur Miete wohnt, muss ein beglaubigter Mietvertrag mit einer Mietdauer von mindestens 1 Jahr ab Datum der Antragsstellung vorgelegt werden (Beglaubigungen dürfen am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein);

6. Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung. Einkommensnachweis des Antragstellers oder Rentennachweis sowie eine beglaubigte Kopie des Bankguthabennachweises (Betrag: mindestens 150.000 Yuan RMB, für mindestens 6 Monate gesperrt). Falls diese Nachweise im Besitz des Ehepartners sind, muss der Ehepartner eine notariell beglaubigte Erklärung vorlegen, in der er/sie sich verpflichtet, den Lebensunterhalt des Antragstellers zu sichern (die Notariatsbeglaubigung darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein);

7. Kopie des Führungszeugnisses aus dem Heimatland (der Nachweis muss entweder mit einer Apostille beglaubigt sein oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden, alternativ kann eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Botschaft/des zuständigen ausländischen Konsulats in China vorgelegt werden; sowohl der Nachweis als auch die Legalisierung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.

8. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

9. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden.

10. Lebensläufe beider Ehepartner (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1.Beide Ehepartner müssen den Antrag gemeinsam unterschreiben.

2.Bei Namensänderung des Antragstellers ist ein entsprechender Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.

3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.

4.Fremdsprachige Dokumente müssen ins Chinesische übersetzt werden, wobei die Übersetzung mit dem Stempel des Übersetzungsunternehmens versehen sein muss.

5.Vor der Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) müssen die Originale zur Prüfung vorgelegt werden.

6.Falls der Antragsteller auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen abgedruckt haben möchte, muss dies im Antragsformular unter dem Punkt „Sonstige Anmerkungen“ ausdrücklich vermerkt werden.

7.Personen, die ihren chinesischen Haushaltsregisterstatus oder ihren chinesischen Personalausweis noch nicht gelöscht haben, müssen dies vor Antragstellung nachholen.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

Anhänge