Von Familienangehörigen abhängige Personen

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Ausländer, die kein unmittelbares Familienmitglied im Ausland haben, ein unmittelbares volljähriges chinesisches Familienmitglied oder ein ausländisches unmittelbares Familienmitglied besitzen, das seinen ständigen Wohnsitz in China hat, über 60 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung 5 Jahre in Folge in China gelebt haben und mindestens neun Monate im Jahr in China wohnen, einen stabilen Lebensunterhalt und Wohnsitz vorweisen können, die chinesischen Gesetze einhalten, gesund sind und keine Vorstrafen haben, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Kopie der Pässe und gültigen Visa der vergangenen 5 aufeinanderfolgenden Jahre vor dem Datum der Antragsstellung;

3. Beglaubigte Kopie der Bescheinigung eines unmittelbaren Familienmitglieds im Ausland oder der Bescheinigung, die von der Botschaft (Konsulat) des Landes in China ausgestellt wurde;

4. Beglaubigte Kopie der inländischen Bescheinigung, die die familiäre Beziehung bestätigt;

5. Kopie des Personalausweises des chinesischen Staatsbürgers und des Beijinger-Hukou des Familienangehörigen oder eine Kopie des gültigen Reisepasses des ausländischen Familienangehörigen und eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;

6. Beglaubigte Kopie des notariell beglaubigten Mietvertrags oder Eigentumsnachweises. Für Immobilien, die nicht im Eigentum des Antragstellers stehen, ist zusätzlich eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des Eigentümers über die Wohnungsüberlassung an den Antragsteller vorzulegen. Falls der Antragsteller eine fremde Immobilie anmietet, muss ein notariell beglaubigter Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Antragstellung vorgelegt werden. (Die Notariatsbeglaubigungen dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragsannahme sein);

7. Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung. Einkommensnachweis des Antragstellers oder Rentennachweis sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Bankguthabennachweises (Betrag: mindestens 150.000 Yuan RMB, für mindestens 6 Monate gesperrt). Falls diese Nachweise im Besitz der unterstützenden Person stehen, muss diese eine notariell beglaubigte Erklärung abgeben, in der sie sich verpflichtet, den Lebensunterhalt des Antragstellers zu sichern (die Notariatsbeglaubigung darf nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein).

8. Kopie des Führungszeugnisses aus allen Ländern oder Regionen, in denen der Antragsteller in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung ununterbrochen gelebt hat (der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft/dem chinesischen Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden oder es ist eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Botschaft/des zuständigen ausländischen Konsulats in China vorzulegen; sowohl der Nachweis als auch die Legalisierung durch die chinesische Auslandsvertretung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung sein).

9. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

10. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou) und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1.Sowohl der Anzunehmende als auch die aufnehmende Person müssen den Antrag gemeinsam unterschreiben.

2.Bei Namensänderung des Antragstellers ist ein amtlicher Namensänderungsnachweis vorzulegen.

3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.

4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel des Übersetzungsbüros versehen sein muss.

5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.

6.Falls der chinesische Name auf der "Daueraufenthaltskarte für Ausländer" erscheinen soll, ist dies im Antragsformular unter "Sonstige Bemerkungen" anzugeben.

7.Personen mit bestehendem chinesischen Haushaltsregister oder gültigem chinesischen Personalausweis müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.

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Erster Antrag: CNY ¥ 1500

Ausweis erstellen: CNY ¥ 300

Ausweis erneuern: CNY ¥ 300

Ausweis ersetzen: CNY ¥ 600

Anhänge