Bei Auslandsinvestitionen in geförderte Industrien aus dem von China veröffentlichten „Branchenkatalog für Auslandsinvestitionen“ , können Antragsteller mit persönlichen Direktinvestition (tatsächlich eingezahltes Stammkapital) von insgesamt mehr als 500.000 US-Dollar, stabilen Investitionen und positiver Steuerbilanz über drei aufeinanderfolgende Jahre bis zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Gründung von ausländisch investierten Unternehmen in Beijing eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Name des Antragstellers muss mit dem Namen auf dem „Zulassungsnachweis für Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Gründungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ identisch sein.
1. Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;
2. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);
3. Kopie des Führungszeugnisses aus dem Herkunftsland (der Nachweis muss entweder mit einer Apostille beglaubigt sein, durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im betreffenden Land legalisiert werden oder als Bescheinigung der zuständigen diplomatischen Vertretung des Herkunftslandes in China vorgelegt werden; sowohl der Nachweis als auch die Legalisierung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein);
4. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)
5. Eine Kopie vom „Zulassungsnachweis für Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Gründungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“. Der Name muss mit dem des Antragstellers identisch sein;
6. Eine Kopie der „Geschäftslizenz“;
7. Eine Kopie vom „Kapitalprüfungsbericht“;
8. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 3 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;
9. Kopie der „Bestätigung für vom Staat geförderte Auslandsinvestitionsprojekte“ oder „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder sonstiger von den zuständigen Behörden der Provinz ausgestellten Dokumenten, aus denen ersichtlich ist, dass es sich bei dem Unternehmen um ein vom Staat gefördertes Unternehmen für Auslandsinvestitionen handelt. Die Gültigkeitsdauer muss drei aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung betragen;
10. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou) und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;
11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).
1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.
2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.
3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.
4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.
5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.
6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.
7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.
Erster Antrag: CNY ¥1500
Ausweis erstellen: CNY ¥300
Ausweis erneuern: CNY ¥300
Ausweis ersetzen: CNY ¥600