Gemäß dem Punktesystem für ausländische Fachkräfte in der Pilotzone zur umfassenden Öffnung des Dienstleistungssektors in Beijing können ausländische Innovations- und Unternehmertalente mit einer Mindestpunktzahl von 70 Punkten nach Begutachtung durch das Führungsgremium der China (Beijing) Pilot-Free Trade Zone (Nationale Demonstrationszone für Dienstleistungsöffnung) und Vorlage eines Empfehlungsschreibens einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen).
2. Eine Kopie des gültigen Reisepasses und des Visums des Antragstellers.
3. Das ursprüngliche Empfehlungsschreiben des Führungsgremiums der China (Beijing) Pilot-Free Trade Zone (Nationaler Demonstrationszone für Dienstleistungsöffnung).
4. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland.
5. Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)
6. Kopie des von der Steuerbehörde ausgestellten persönlichen Steuerzahlungsbelegsoder der Steuergutschrift.
7. Kopie der Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentliche Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen.
8. Das Original der von dem aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Beschäftigungsbescheinigung.
9. Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation sollten mit denen der Beschäftigungsbescheinigung usw. übereinstimmen.
10. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und der Kopie des für die Einbürgerung verwendeten privaten chinesischen Passes vorgelegt werden.
11. Lebenslauf des Antragstellers (ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).
1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.
2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.
3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.
4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.
5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.
6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.
7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.