Leben in Beijing
Anmeldung der Ehescheidung von Einwohnern mit ständigem Wohnsitz in Festlandchina mit Ausländern, Überseechinesen oder Ansässigen aus Hongkong, Macao und Taiwan
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
Bearbeitungsfrist:
30 Tage
Hinweise: Überlegungsfrist. Gemäß Artikel 1077 des „Zivilgesetzbuchs der Volksrepublik China“ hat jede Partei innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem die Eheregistrierungsbehörde den Antrag auf Scheidungsregistrierung erhält, das Recht, den Antrag zurückzuziehen, falls eine Partei die Scheidung nicht mehr wünscht. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist müssen beide Parteien persönlich bei der Eheregistrierungsbehörde erscheinen, um die Scheidungsurkunde zu beantragen. Unterlässt man dies, gilt der Scheidungsantrag als zurückgenommen.
Gebühren: gebührenfrei