Antragsvoraussetzungen

2021-08-18

1. Eine Partei ist Einwohner in Festlandchina;

2. Beide Parteien stellen den Antrag auf die Ehescheidung bei der Stelle für Eheregistrierung gemeinsam;

3. Beide Parteien sind zivilrechtlich geschäftsfähig (keine psychischen Vorerkrankungen, keine geistige Behinderung usw.);

4. Beide Parteien lassen sich freiwillig scheiden und konnten sich über Angelegenheiten wie Fürsorge der Kinder und Verfügung von Vermögen und Schulden einigen;

5. Die Scheidung muss an einer Stelle für Eheregistrierung auf dem chinesischen Festland oder in einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland beantragt werden.

Anhänge