Leben in Beijing
Anmeldung der Ehescheidung von Einwohnern mit ständigem Wohnsitz in Festlandchina mit Ausländern, Überseechinesen oder Ansässigen aus Hongkong, Macao und Taiwan
Dinge, die Sie im Voraus wissen sollten
1. Eine Partei ist Einwohner in Festlandchina;
2. Beide Parteien stellen den Antrag auf die Ehescheidung bei der Stelle für Eheregistrierung gemeinsam;
3. Beide Parteien sind zivilrechtlich geschäftsfähig (keine psychischen Vorerkrankungen, keine geistige Behinderung usw.);
4. Beide Parteien lassen sich freiwillig scheiden und konnten sich über Angelegenheiten wie Fürsorge der Kinder und Verfügung von Vermögen und Schulden einigen;
5. Die Scheidung muss an einer Stelle für Eheregistrierung auf dem chinesischen Festland oder in einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland beantragt werden.