Hinweise

2021-08-18

Bei folgenden Umständen kann der Antrag auf Scheidung nicht akzeptiert werden:

1. Wenn die Ehe außerhalb des chinesischen Festlands oder nicht bei einer chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat im Ausland geschlossen wurde, aber die Beteiligten die Ehescheidung trotzdem bei einer auf dem chinesischen Festland liegenden Stelle für Eheregistrierung beantragen  wollen;

2. Wenn es sich um eine Ehe zwischen Ausländern handelt und die Beteiligten wollen, dass die Scheidung bei einer Stelle für Eheregistrierung auf dem chinesischen Festland beantragt wird;

3. Nach der Eheregistrierung in Festlandchina haben beide Parteien eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben.

4. Wenn der Name und die Daten des Personalausweises der Beteiligten von denen zum Zeitpunkt der Eheeintragung auf dem chinesischen Festland nicht übereinstimmen und die Beteiligten die Gründe dafür nicht schriftlich erklären können;

5. Wenn eine Partei nicht in der Lage ist, ihre wahre Absicht und ihre Gedanken auf Chinesisch auszudrücken und es gibt keinen Dritten als Dolmetscher für Chinesisch und die Fremdsprache;

In den oben genannten Fällen kann die Scheidung nicht bei der Eheregistrierungsbehörde vorgenommen werden. Die Parteien können stattdessen beim zuständigen Volksgericht die Scheidung einreichen.

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