Eintragung der Eheschließung zwischen Ausländern, Überseechinesen und Ansässigen aus Hongkong, Macao oder Taiwan

2020-10-11

In Beijing lebende Ausländer, Ansässige aus Hongkong, Macao und Taiwan sowie Überseechinesen (ausgenommen sind Eheschließungen zwischen zwei Ausländern) können ihre Eheschließung eintragen, indem beide Parteien persönlich einen Antrag auf Eheschließung bei der für die Eheregistrierung zuständigen Behörde stellen. Folgende Schritte sind für die Eheschließung wichtig.

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