Benötigte Unterlagen

2021-08-18

I Ein ausländischer Bürger muss folgende Unterlagen vorlegen:

1. Gültiger Reisepass oder sonstige gültige internationale Reisedokumente oder Daueraufenthaltsgenehmigung für Ausländer und andere von den zuständigen chinesischen Behörden ausgestellte Identitätsnachweise;

2. Eine Ledigkeitsbescheinigung, die von den örtlichen Justizorganen oder einer zuständigen Behörde ausgestellt und durch die Botschaft oder das Konsulat der Volksrepublik China in diesem Land oder durch die Botschaft oder das Konsulat dieses Landes in China beglaubigt wird, oder eine von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der Staatsangehörigkeit in China ausgestelltes Ledigkeitsbescheinigung. Die persönlichen Daten in den Bestätigungsunterlagen müssen mit denen im gültigen Reisepass oder sonstigen gültigen internationalen Reisedokumenten stehenden Daten übereinstimmen (die Bescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig). Sofern internationale Verträge, die von der Volksrepublik China abgeschlossen oder an denen sie teilnimmt, andere Bestimmungen enthalten, sind die Nachweisverfahren gemäß den Bestimmungen des Vertrags durchzuführen.

3. Eine von einer Übersetzungsinstitution ausgestellte chinesische Übersetzung, die sowohl inhaltlich vollständig ist als auch im Format mit der Originalunterlage übereinstimmt (einschließlich aller fremdsprachlichen Inhalte wie persönliche Daten des Beteiligten, Vermerk von der Institution für Notariatsangelegenheiten, Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums, Personen- und Ortsnamen, Unterschriften oder Stempel usw.). Die Übersetzung ist mit dem Stempel der Übersetzungsinstitution zu versehen;

4. Nachweis über den Aufenthalt. (Aufenthaltserlaubnis oder Bestätigung über kurzfristigen Aufenthalt) oder Bestätigung über den Arbeits- und Lebenszustand (Beschäftigungszertifikat, Arbeitsausweis, Studentenausweis usw.)

II Ein Überseechinese muss folgende Unterlagen vorlegen:

1. Gültiger Reisepass;

2. Eine Ledigkeitsbescheinigung oder Erklärung, die von einer Institution für Notariatsangelegenheiten oder der zuständigen Behörde des Wohnsitzstaates im Land der Staatsangehörigkeit ausgestellt und von der Botschaft oder dem Konsulat der Volkrepublik China in diesem Land beglaubigt wurde sowie eine Bestätigung, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind; oder eine von der Botschaft oder dem Konsulat der Volksrepublik China in diesem Land ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung sowie eine Bestätigung, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig). Sofern internationale Verträge, die von der Volksrepublik China abgeschlossen oder an denen sie teilnimmt, andere Bestimmungen enthalten, sind die Nachweisverfahren gemäß den Bestimmungen des Vertrages durchzuführen;

3. Fremdsprachige Unterlagen sind von einer Übersetzungsinstitution ins Chinesische zu übersetzen. Die Übersetzung muss sowohl inhaltlich als auch im Format mit der Originalunterlage übereinstimmen (einschließlich aller fremdsprachlichen Inhalte wie persönliche Daten des Beteiligten, Vermerke von Institutionen für Notariatsangelegenheiten, Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums, Personen- und Ortsnamen, Unterschriften oder Stempel usw.). Die Übersetzung ist mit dem Stempel der Übersetzungsinstitution zu versehen;

4. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.

III Ansässige aus Hongkong müssen folgende Unterlagen vorlegen:

1. „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“  oder Wohnsitzbescheinigung für Hongkong/Macao-Ansässige sowie Personalausweis für Hongkong-Ansässige;

2. Eine von einem von Hongkong bevollmächtigten Notar beglaubigte Erklärung über die Ledigkeitsbescheinigung und darüber, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);

3. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.

IV Ansässige aus Macao müssen folgende Unterlagen vorlegen:

1. „Ein gültiger Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“  oder Wohnsitzbescheinigung für Hongkong/Macao-Ansässige sowie Personalausweis für Macao-Ansässige;

2. Eine durch eine notarielle Stelle in Macau beglaubigte Erklärung über die Ledigkeitsbescheinigung und darüber, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);

3. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.

V Ansässige aus Taiwan müssen folgende Unterlagen vorlegen:

1. „Ein gültiger Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“  oder andere gültige Reiseausweise, oder Wohnsitzbescheinigung für Taiwan-Ansässige sowie Personalausweis für Taiwan-Ansässige;

2. Eine durch eine notarielle Stelle in Macau beglaubigte Erklärung über die Ledigkeitsbescheinigung und darüber, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);

3. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.

VI Drei gleiche, aktuelle 2-Zoll-Halbkörperfotos ohne Kopfbedeckung (mit beiden Partnern im Bild).

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