Die vorläufige Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

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I. Antragsvoraussetzungen für die Beantragung

Personen mit einem nicht-festlandchinesischen Kfz(Kraftfahrzeuge)-Führerschein, die sich vorübergehend in Festlandchina aufhalten, können eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten beantragen. Übersteigt die Aufenthaltsdauer drei Monate, kann die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Kfz-Fahrerlaubnis auf bis zu ein Jahr verlängert werden.

II. Antragsvoraussetzungen

(1) Altersvoraussetzungen:

1. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe, behindertengerechte Kleinwagen mit Automatikgetriebe sowie leichte Motorräder: Mindestalter 18 Jahre.

2. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für gewöhnliche dreirädrige Motorräder und gewöhnliche zweirädrige Motorräder: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 70 Jahre.

3. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für leichte Zugfahrzeuge: Mindestalter 20 Jahre, Höchstalter 70 Jahre.

4. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für langsam fahrende Lastkraftwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie radgetriebene Spezialfahrzeuge: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 63 Jahre.

5. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für Stadtbusse, mittelgroße Personenkraftwagen, schwere Lastkraftwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen: Mindestalter 20 Jahre, Höchstalter 63 Jahre.

6. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für große Personenkraftwagen sowie schwere Zugfahrzeuge: Mindestalter 22 Jahre, Höchstalter 63 Jahre.

(2) Körperliche Voraussetzungen

1. Körpergröße: Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für große Personenkraftwagen, schwere Zugfahrzeuge, Stadtbusse, schwere Lastkraftwagen oder Trolleybusse ist eine Körpergröße von mindestens 155 cm erforderlich. Für die Beantragung der Fahrerlaubnis für mittelgroße Personenkraftwagen ist eine Körpergröße von mindestens 150 cm erforderlich.

2. Sehvermögen: Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis für große Personenkraftwagen, schwere Zugfahrzeuge, Stadtbusse, mittelgroße Personenkraftwagen, schwere Lastkraftwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen muss das unkorrigierte oder korrigierte Sehvermögen beider Augen mindestens 5,0 auf der logarithmischen Sehschärfentabelle betragen. Für alle anderen Fahrzeugtypen muss das unkorrigierte oder korrigierte Sehvermögen beider Augen mindestens 4,9 auf der logarithmischen Sehschärfentabelle betragen. Personen mit monokularer Sehstörung können die Fahrerlaubnis für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe, langsam fahrende Lastkraftwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie behindertengerechte Kleinwagen mit Automatikgetriebe beantragen, sofern das unkorrigierte oder korrigierte Sehvermögen des besseren Auges mindestens 5,0 auf der logarithmischen Sehschärfentabelle beträgt und das horizontale Sichtfeld mindestens 150 Grad erreicht.

3. Farbunterscheidungsvermögen: Keine Rot-Grün-Farbenblindheit.

4. Hörvermögen: Der Antragsteller muss die Richtung einer Schallquelle erkennen können, wenn jedes Ohr 50 cm von einer Stimmgabel entfernt ist. Hörgeschädigte Personen, die diese Voraussetzung mit Hörgeräten erfüllen, können die Fahrerlaubnis für Kleinwagen und Kleinwagen mit Automatikgetriebe beantragen.

5. Obere Gliedmaßen: Beide Daumen müssen intakt sein, an jeder Hand müssen mindestens drei weitere Finger intakt sein; die Bewegungsfunktion der Gliedmaßen und Finger muss normal sein. Personen mit fehlenden Fingerspitzen oder mit drei intakten Fingern an der linken Hand sowie intakten Handflächen können die Fahrerlaubnis für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe, langsam fahrende Lastkraftwagen und dreirädrige Kraftfahrzeuge beantragen.

6. Untere Gliedmaßen: Beide unteren Gliedmaßen müssen intakt sein und eine normale Bewegungsfunktion aufweisen; der Längenunterschied darf höchstens 5 cm betragen. Personen mit fehlendem oder bewegungsbeeinträchtigtem linken Bein bei intaktem rechten Bein können die Fahrerlaubnis für Kleinwagen mit Automatikgetriebe beantragen.

7. Rumpf und Hals: Es dürfen keine Bewegungsstörungen vorliegen.

8. Personen mit fehlendem oder bewegungsbeeinträchtigtem rechten Bein oder beiden Beinen, die selbstständig sitzen können und deren obere Gliedmaßen die Voraussetzungen nach Punkt 5 erfüllen, können die Fahrerlaubnis für behindertengerechte Kleinwagen mit Automatikgetriebe beantragen. Personen mit fehlender Handfläche, wobei die andere Hand einen intakten Daumen und mindestens zwei intakte Finger aufweist, mit normaler Bewegungsfunktion der oberen Gliedmaßen und Finger sowie unteren Gliedmaßen, die die Voraussetzungen nach Punkt 6 erfüllen, können die Fahrerlaubnis für behindertengerechte Kleinwagen mit Automatikgetriebe beantragen.

9. Personen über 70 Jahre, die Prüfungen zu Gedächtnis, Urteilsvermögen und Reaktionsvermögen bestehen, können die Fahrerlaubnis für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe, behindertengerechte Kleinwagen mit Automatikgetriebe sowie leichte Motorräder beantragen.

(3) Ausschlussgründe für die Beantragung

1. Der Antragsteller leidet an organischen Herzkrankheiten, Epilepsie, Menière-Krankheit, Schwindel, Hysterie, Parkinson-Krankheit, psychischen Störungen, Demenz, Erkrankungen des Nervensystems, die die Gliedmaßenbewegung beeinträchtigen, oder anderen Krankheiten, die das sichere Fahren von Kraftfahrzeugen gefährden.

2. Der Antragsteller konsumiert oder injiziert Drogen oder ist von langfristig eingenommenen abhängigen Psychopharmaka abhängig und hat die Abhängigkeit noch nicht überwunden.

3. Die vom Antragsteller vorgelegten Nachweise und Bescheinigungen sind ungültig.

4. Der Antragsteller erfüllt die in chinesischen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften festgelegten Antragsvoraussetzungen nicht.

5. Aus den früheren Einreisedaten des Antragstellers gehen unaufgeklärte Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften oder noch nicht abgeschlossene Verkehrsunfälle hervor.

6. Der Antragsteller hat in Festlandchina eine Fahrerflucht begangen.

7. Sonstige in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften festgelegte Umstände.

III. Zulässige Fahrzeugtypen für die Beantragung

Der Antragsteller kann den Fahrzeugtyp beantragen, der dem auf seinem ausländischen Kfz-Führerschein eingetragenen zulässigen Fahrzeugtyp entspricht. Dabei sind folgende Regelungen einzuhalten:

1. Bei der Führung eines mitgebrachten vorübergehend eingereisten Kraftfahrzeugs muss der zulässige Fahrzeugtyp der vorläufigen Kfz-Fahrerlaubnis mit dem Fahrzeugtyp des mitgebrachten Kraftfahrzeugs übereinstimmen.

2. Bei der Führung eines gemieteten chinesischen Kraftfahrzeugs erstreckt sich die vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis auf Kleinwagen (C1) und Kleinwagen mit Automatikgetriebe (C2).

IV. Zusätzliche Regelungen

1. Vorübergehend eingereiste Kraftfahrzeugführer, die mit ihren eigenen vorübergehend eingereisten Kraftfahrzeugen auf chinesischen Straßen fahren und deren Einreise- oder Ausgangsort in dieser Stadt liegt, müssen die vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis bei der Verkehrsverwaltung der öffentlichen Sicherheitsbehörde dieser Stadt beantragen.

Vorübergehend eingereiste Kraftfahrzeugführer, die gemietete chinesische Kraftfahrzeuge führen, müssen die vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis bei der Verkehrsverwaltung der öffentlichen Sicherheitsbehörde der regierungsunmittelbaren Stadt oder der Stadt mit Bezirken beantragen, in der sich das Kraftfahrzeug-Vermietungsunternehmen befindet.

Für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan, chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sowie Ausländer, die sich höchstens ein Jahr in China aufhalten und im Besitz eines von Frankreich ausgestellten Führerscheins mit den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind:

Sofern sie die Voraussetzungen der „Bestimmungen zur Beantragung und Nutzung von Kfz-Führerscheinen“ erfüllen, entfallen ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Prüfungen. Sie können direkt eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeit von höchstens einem Jahr beantragen. Die zulässigen Klassen sind B1, B2, C1, C2, D, E, F.

Mit den Klassen C1 und C2 dürfen nur gemietete Fahrzeuge geführt werden; mit den Klassen B1, B2, D, E, F dürfen nur mitgebrachte vorübergehend eingereiste Fahrzeuge geführt werden.

Für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan, chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland sowie Ausländer, die sich höchstens ein Jahr in China aufhalten und im Besitz eines von Serbien ausgestellten Führerscheins mit 14 Klassen (u. a. AM, A1) sind:

Sofern sie die Voraussetzungen der „Bestimmungen zur Beantragung und Nutzung von Kfz-Führerscheinen“ erfüllen, entfallen ärztliche Untersuchungen, Schulungen und Prüfungen. Sie können direkt eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeit von höchstens einem Jahr beantragen. Die zulässigen Klassen sind C1, C2, D, E, F.

Mit den Klassen C1 und C2 dürfen nur gemietete Fahrzeuge geführt werden; mit den Klassen D, E, F dürfen nur mitgebrachte vorübergehend eingereiste Fahrzeuge geführt werden.

V.Zuständige Behörde:

Kfz-Zulassungsstelle des Verkehrsverwaltungsbüros des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

VI.Bearbeitungsstandorte

1. Zentrale Kfz-Zulassungsstelle sowie die Zweigstellen der Kfz-Zulassungsstelle. Ausländische Personen über 70 Jahre müssen die Anträge bei der zentralen Kfz-Zulassungsstelle stellen.

2. Kfz-Zulassungs-Servicestelle im Erdgeschoss des Terminals 3 des Flughafens Beijing-Huaptstadt sowie Kfz-Zulassungs-Servicestelle des Flughafens Beijing-Daxing.

3. Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing.

VII. Erforderliche Unterlagen

(1) Der Identitätsnachweis des Antragstellers bei Ein- und Ausreise.

1. Der Identitätsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan ist der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“, der „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“.

2. Für nicht-chinesische ständige Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao: „Reiseausweis für Hongkong- und Macao-Ansässige zum chinesischen Festland (nicht-chinesische Staatsbürger)“.

3. Für chinesische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland: Reisepass der Volksrepublik China.

4. Für Ausländer: Der bei Einreise vorgelegte Reisepass oder andere gültige Ein- und Ausreisedokumente, gültiges Visum, Aufenthalts- oder Verweildokument beziehungsweise die Daueraufenthaltskarte für Ausländer. Bei visumfreier Einreise gilt der bei Einreise vorgelegte Reisepass oder anderes gültiges Ein- und Ausreisedokument.

Die „genehmigte Einreisefrist“ bezeichnet die auf dem Ein- und Ausreisedokument des vorübergehend eingereisten Personen vermerkte Frist für die zulässige Einreise.

5. Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan, die den „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ besitzen, müssen bei der Beantragung der vorläufigen Fahrerlaubnis keine weiteren Ein- und Ausreisedokumente vorlegen.

Der vom Antragsteller besessene ausländische Kfz-Führerschein. Ist dieser nicht in chinesischer Sprache verfasst, ist zusätzlich eine von einer Übersetzungsstelle erstellte oder von einer Notarstelle beglaubigte chinesische Übersetzung vorzulegen.

Bescheinigung über die körperlichen Voraussetzungen für Kfz-Fahrer, ausgestellt von medizinischen Einrichtungen der Ebene 2 oder höher, Dorfgesundheitszentren, Gemeindegesundheitszentren oder Gesundheitsuntersuchungszentren, die von der Gesundheitskommission Beijing zur Gesundheitsuntersuchung zugelassen sind, oder von medizinischen Einrichtungen der Regimentsebene oder höher, die von Armee oder bewaffneten Polizeikräften festgelegt wurden. Vorübergehend eingereiste Personen, die eine vorläufige Fahrerlaubnis für Kleinwagen oder Motorräder beantragen, brauchen diese Bescheinigung nicht vorzulegen. Wurden die Daten bereits online übermittelt, ist keine papierliche Bescheinigung erforderlich.

Vorübergehende Einreisende, die sich an organisierten Wettbewerben oder anderen Austauschveranstaltungen beteiligen, sollten noch die von der dafür zuständigen chinesischen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorlegen.

Antragsteller, die mit ihren eigenen vorübergehend einreisenden Kraftfahrzeugen fahren, müssen noch das Kennzeichen und den Fahrzeugschein dieses Kraftfahrzeugs vorlegen.

Von Reisebüros organisierte Ausländer, die mit ihren privaten Verkehrsmitteln nach China reisen, sollten noch die Bescheinigungen vorlegen, die die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis in China erfüllen.

Zwei aktuelle 1-Zoll-Farbfotos des Antragstellers mit weißem Hintergrund, wobei es den Oberkörper sowie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Die Hintergrundfarbe ist weiß.

VIII. Behandlung bei Erreichen von 12 Punkten

1. Inhaber einer von dieser Stadt ausgestellten vorläufigen Kfz-Fahrerlaubnis, die innerhalb eines Bewertungszeitraums insgesamt 12 Punkte gesammelt haben, erhalten die vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis entzogen. Sie müssen entsprechend den für Fahrerlaubnisinhaber dieser Stadt geltenden Regelungen an der Schulung und Prüfung bei Erreichen von 12 Punkten teilnehmen.

2. Vorübergehend eingereiste Kraftfahrzeugführer, die innerhalb eines Bewertungszeitraums insgesamt 12 Punkte gesammelt haben und die vorgeschriebene Schulung sowie Prüfung zu den Gesetzen und Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit und zu verwandten Kenntnissen nicht absolviert haben, dürfen keinen Antrag auf eine Kfz-Fahrerlaubnis oder auf eine erneute vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis stellen.

IX. Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Antragsannahme bearbeitet.

X. Gebühren

Kosten für die vorläufige Kfz-Fahrgenehmigung: 10 CNY pro Dokument

XI. Bearbeitungsablauf

Antragsannahme und Prüfung — bei Erfüllung der Vorschriften: Speicherung der vorgelegten Unterlagen und Erfassung der Daten im System — Ausstellung und Aushändigung der vorläufigen Kfz-Fahrerlaubnis.

XII. Öffnungszeiten

Zentrale Kfz-Zulassungsstelle und Zweigstellen der Kfz-Zulassungsstelle: Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (gesetzliche Feiertage ausgenommen).

Die Kfz-Zulassungs-Servicestelle im Erdgeschoss des Terminals 3 des Flughafens Beijing-Hauptstadt, die Kfz-Zulassungs-Servicestelle des Flughafens Beijing-Daxing sowie Regierungsdienstzentrum der Stadt Beijing richten sich nach den jeweils öffentlich bekanntgegebenen Öffnungszeiten..

XIII.Auskunftstelefon

Tel. +86-10-12123

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