1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reiseausweise.
2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund, das mit dem offiziellen Firmensiegel abgestempelt ist.
3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
4. Eine schriftliche Stellungnahme über die Zustimmung zur Antragstellung des Visums (Typ J1), die durch das Außenministerium oder die Medienbehörde des Büros für Angelegenheiten von Hongkong und Macau des Staatsrats ausgestellt wird und einen ausgestellten „Journalistenausweis“.
5. Antragsteller ab 18 Jahren, die eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragen, müssen die von der Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ einreichen. Die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.