1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 Jahre alt oder über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Organisation/Person, eigene Familienangehörige oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Haushaltregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde, die Reisepässe und die ausländische Niederlassungserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.