1. Wenn ein Ausländer mit gültiges Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber ab der Einreise innerhalb von 30 Tage den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis stellen.
2. Sollte der in China ansässigen Ausländer die Gültigkeit seine Aufenthaltserlaubnisse verlängern lassen, muss er dieses mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seine Aufenthaltserlaubnisse den Antrag stellen.
3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers aufbewahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig in China aufhalten.
4. Für Änderung von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum /-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder des anderen internationalen Reisedokuments. ) muss der Dokumenteninhaber innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts die Erledigung der Änderung beantragen.
5. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
6. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.