Für die Änderung der registrierten Daten in der Aufenthaltserlaubnis von Ausländer (einschließlich: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Aufenthaltsgrund, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdaten, Ort, Passnummer oder andere internationale Reiseausweisnummer usw. ) soll der Inhaber ab Änderung der registrierten Daten innerhalb von 10 Tagen beim Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Volksregierung oberhalb der Landkreis-Ebene den Antrag auf Änderung der Daten stellen.