1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise.
2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm) aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.
3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
4. Antragsteller mit dem L-Visum: Ein Reiseplan mit Angaben zu den Details der Reise in China. Die Angaben sollen vollständig, ausführlich, inhaltlich korrekt sein und der Wahrheit entsprechen.
5. Bei Gruppenreisen ist ein Schreiben von der Reiseagentur in Beijing zusätzlich notwendig. Das Schreiben soll die Zustimmung und die Begründung der Verlängerung zum Ausdruck bringen und die Details der Gruppenreise in China angeben.
1. Für eine Verlängerung kann ein Aufenthalt bis max. 30 Tage beantragt werden. Die Gesamtverlängerung darf die ursprüngliche Aufenthaltsdauer des Originalvisums nicht überschreiten.
2. Die Verlängerung eines aktuellen Visums gilt nur für die letzte Einreise und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Einreisen oder die Geltungsdauer des Originalvisums.
1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.
1. Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, müssen zumindest 7 Tage vor dem Fristende des Visums den Antrag bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts stellen.
2. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.
3. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
4. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.
Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.