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Arbeitserlaubnis für Ausländer
Antrag auf „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ von qualifizierten ausländischen Fachkräften (nicht-Punktesystem-basiert) mit „dem Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“
FAQs
Nach „der Entscheidung über die Modifikation ‚der Bestimmungen über die Regulierung von Ausländerbeschäftigung in China‘“ (Dekret Nr. 32) des Ministeriums für Humanressourcen und soziale Sicherheit vom 03.03.2017 benötigt man nach Erhalt „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ keine Beantragung eines Einladungsschreibens oder einer Einladungsbestätigung bei der zuständigen Institution.