22-09-2020  |  

1. Wenn die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China bis zum Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert wurde, wird sie automatisch aufgehoben; Die Arbeitserlaubnis, die rechtmäßig widerrufen und entzogen sind, wird von zuständigen Behörden aufgehoben. Im Falle des Todes des Antragstellers oder dessen Arbeitsunfähigkeit oder der vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des obengenannten Geschehens die Aufhebung bei zuständigen Behörden beantragen. Wenn der Arbeitgeber unfähig ist, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann der Antragsteller bei zuständigen Behörden die Aufhebung der Arbeitserlaubnis beantragen.

2. Wenn ein ausländischer Mitarbeiter eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt und mehr als 15 Tage nicht erreichbar ist, soll der Arbeitgeber eine Bekanntmachung über das eigenmächtige Verlassen vom Arbeitsplatz dieses ausländischen Mitarbeiters auf einer Zeitung der Stadt-Ebene oder höher für 10 Tage veröffentlichen. Wenn der ausländische Mitarbeiter nach dem Ablauf der Bekanntmachung immer noch nicht erreichbar bleibt und keine Einwände erhebt, kann der Arbeitgeber auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer die Aufhebung der Arbeitserlaubnis beantragen und die folgenden Unterlagen hochladen: Antragsformular für Aufhebung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (mit offiziellem Siegel versehen, befreit von der Unterschrift des ausländischen Mitarbeiters), das Schein für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (mit offiziellem Siegel versehen, befreit von der Unterschrift des ausländischen Mitarbeiters), die originale Zeitung (Zeitungsausschnitt der Bekanntmachung, Zeitungskopf mit dem Datum dieser Bekanntmachung und die Ebene der Zeitung) und die Erklärung der Sachlage (mit den persönlichen Informationen des ausländischen Mitarbeiters; Für den Fall der eigenmächtigen Abwesenheit des ausländischen Mitarbeiters muss der Arbeitgeber für die Echtheit des Inhalts und die späteren Folgen haften) etc., und die Arbeitserlaubnisaufheben. Hinweise: In der auf einer Zeitung veröffentlichten sind die Grundinformationen, wie die Bezeichnung des Unternehmens, die Nummer des Reisepasses und der Arbeitserlaubnis etc., anzugeben.

3. Wenn der Arbeitgeber rechtmäßig aufgelöst wurde, kann „das Antragsformular für Aufhebung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ ohne das offizielle Siegel des Arbeitgebers eingereicht werden. Der Antragsteller muss relevante Nachweisunterlagen (z.B. Löschungsbescheinigung des Arbeitgebers, ausgestellt durch Behörden für Industrie und Handel) vorweisen, die der Begründung der Unfähigkeit des Arbeitgebers zur Beantragung der Aufhebung wegen der rechtmäßigen Auflösung dienen. die Erklärung zur Sachlage der Arbeitserlaubnisaufhebung und „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“. 

4. Wenn die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China bereits aufgehoben ist, kann ein Schein zur Aufhebung der Arbeitserlaubnis von zuständigen Behörden auf Betrag ausgestellt werden. Im Falle, dass die Arbeitserlaubnis abgelaufen und vom System automatisch aufgehoben ist, wird kein Schein zur Aufhebung der Arbeitserlaubnis ausgestellt.

5. Bezieht es sich auf Verpflichtungserklärung zum Einkommen, sollen bei der Beantragung der Verlängerung der Arbeitserlaubnis die Verpflichtungserklärung zum Einkommen, müssen entsprechende Bescheinigungen zur persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung und  Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen) eingereicht werden. Falls diese Dokumente nicht eingereicht werden können, wird dies als Vertrauensbruch protokolliert.