Berechtigte Antragsteller

1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein und darf nicht vorbestraft sein. Er muss einen festgelegten Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder einen angemessenen Kenntnisstand zur Ausübung der Arbeit verfügen.

2. Die Arbeit, die der Antragsteller ausübt, muss den Erfordernissen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas entsprechen, und er muss zu den dringend benötigten und knappen Fachkräften in China gehören.

3. Wenn Gesetze und Verordnungen andere Bestimmungen über die Arbeit von Ausländern in China enthalten, gelten diese Bestimmungen.

4. Praktikanten aus Frankreich müssen Studenten von Hochschulen und Universitäten (einschließlich Berufs- und Fachschulen) beider Seiten oder Absolventen dieser Hochschulen sein, die ihr Studium seit weniger als einem Jahr abgeschlossen haben. Französische Studenten, die in China studieren, können sich direkt in China für Praktika bewerben, ohne in ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen.

Praktikanten aus Deutschland müssen Studenten von Hochschulen und Universitäten (einschließlich Berufs- und Fachschulen) beider Seiten sein, die mindestens vier Semester Hochschulstudium absolviert haben, oder Absolventen dieser Hochschulen sein, die ihr Studium seit weniger als einem Jahr abgeschlossen haben. Das Alter der Antragsteller muss zwischen 18 und 35 Jahren liegen, und der Bereich, in dem das Praktikum absolviert wird, sollte für den Abschluss oder die Qualifikation relevant sein, den/die die Praktikanten bald erwerben werden oder bereits besitzen.

Praktikanten aus Singapur müssen Vollzeitstudenten öffentlicher Hochschuleinrichtungen (einschließlich Hochschulen und Universitäten sowie Fachhochschulen) und Absolventen dieser Hochschulen sein, die zum Zeitpunkt der Beantragung eines Visums im Rahmen von „Abkommen zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik Singapur über das Praktikums- und Austauschprogramm für Jugendliche“ ihr Studium seit weniger als einem Jahr abgeschlossen haben. Jugendliche, die für dieses Programm in Frage kommen, sollten die Staatsbürgerschaft Singapurs besitzen und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht an diesem Programm teilgenommen haben.

I. Die Praktikumsdauer beträgt 90 Tage oder weniger (die Anmeldung erfolgt unter Auswahl des Ports „Kurzzeitarbeitserlaubnis für Ausländer in China“ im Servicesystem für die Verwaltung von in China arbeitenden Ausländern)

1. „Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“. Der Antrag ist online auszufüllen und auszudrucken, nach der Unterschrift durch den Antragsteller (Fotokopie oder Fax) muss der Antrag mit einem offiziellen Stempel des Arbeitgebers oder einem offiziellen Stempel der vom Arbeitgeber autorisierten Abteilung versehen und dann in das System hochgeladen werden. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Die offiziellen Stempel des Arbeitgebers umfassen den Stempel mit seiner juristischen Bezeichnung, sowie offizielle Geschäftsstempel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsverträge, die im System autorisiert sowie in die Akten eingetragen und registriert wurden.

2. Praktikumsvertrag. Der Vertrag muss in chinesischer Sprache abgefasst sein und darf keine Korrekturspuren enthalten. Die Originalfassung ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Der Vertrag muss den chinesischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen und unter anderem die folgenden Klauseln enthalten:

a. Arbeitsinhalte, die entsprechend den Fähigkeiten sowie Ausbildungs- oder Karrierezielen des Praktikanten festgelegt wurden;

b. Eine Beschreibung der Praktikumsstelle;

c. Start- und Enddatum des Praktikums;

d. Wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten (die Summe der Arbeitsstunden und Überstunden darf die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten;

e. Höhe und Zahlungsmethode der Praktikumsvergütung und der Überstundenvergütung (falls Überstunden erforderlich sind);

f. Vorteile, die der Praktikant in Anspruch nehmen kann (falls vorhanden);

g. Versicherungsschutz für die Dauer des Praktikums;

h. Verantwortlichkeiten des Praktikumsbetreuers;

i. die Art und Weise, wie das Praktikum vorübergehend unterbrochen oder beendet wird;

j. Bedingungen, unter denen dem Praktikanten die Abwesenheit erlaubt wird;

k. die vom Praktikanten einzuhaltenden internen Regeln der aufnehmenden Stelle (insbesondere die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Einhaltung von Vertraulichkeitsklauseln).

3. Praktikumsbestätigung. Die Praktikumsbestätigung für französische Praktikanten wird von der Abteilung für Kultur- und Bildungskooperation der französischen Botschaft in Beijing ausgestellt. Die Praktikumsbestätigung für deutsche Praktikanten wird von der Einrichtung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in China – German Industry & Commerce (Taicang) Ltd. ausgestellt, einschließlich ihrer Niederlassungen in Beijing, Shanghai und Guangzhou. Praktikanten aus Singapur sollten über ihre Hochschuleinrichtungen eine Praktikumsbestätigung von Business China beantragen. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie).

4. Informationsseite des Reisepasses oder internationalen Reisedokuments des Antragstellers. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Die Gültigkeit des Reisepasses darf nicht weniger als 6 Monate betragen.

5. Frontalfoto des Antragstellers ohne Kopfbedeckung, das nicht älter als 6 Monate ist. Elektronisches Foto neueren Datums ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rand, mit vollständiger Darstellung der Gesichtsmerkmale, klares Bild, JPG-Format, Größe zwischen 40K-120K Bytes, nicht weniger als 354 (Breite)*472 (Höhe) Pixel, nicht mehr als 420 (Breite)*560 (Höhe) Pixel, 24 echte Farben. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Accessoires wie Hüte oder Kopftücher werden nicht empfohlen. Wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden müssen, sollte man sicherstellen, dass sie nicht das gesamte Gesicht des Antragstellers verdecken.

6. Sonstige Unterlagen: Unterlagen, die auf Aufforderung der Annahmestelle oder Entscheidungsstelle für die Erlaubnisse je nach Bedarf zu ergänzen sind.

II. Die Praktikumsdauer beträgt mehr als 90 Tage und weniger als 6 Monate (Auswahl des Ports „Beantragung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer in China aus dem Ausland“ im Servicesystem für die Verwaltung von in China arbeitenden Ausländern, und die Anmeldung erfolgt gemäß dem dritten Absatz der Bestimmungen für die Personen der Kategorie C)

(I) Beantragung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ vor der Einreise

1. „Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“. Der Antrag ist online auszufüllen und auszudrucken, nach der Unterschrift durch den Antragsteller (Fotokopie oder Fax) muss der Antrag mit einem offiziellen Stempel des Arbeitgebers oder einem offiziellen Stempel der vom Arbeitgeber autorisierten Abteilung versehen und dann in das System hochgeladen werden. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Die offiziellen Stempel des Arbeitgebers umfassen den Stempel mit seiner juristischen Bezeichnung, sowie offizielle Geschäftsstempel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsverträge, die im System autorisiert sowie in die Akten eingetragen und registriert wurden.

2. Praktikumsvertrag. Der Vertrag muss in chinesischer Sprache abgefasst sein und darf keine Korrekturspuren enthalten. Die Originalfassung ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Der Vertrag muss den chinesischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen und unter anderem die folgenden Klauseln enthalten:

a. Arbeitsinhalte, die entsprechend den Fähigkeiten sowie Ausbildungs- oder Karrierezielen des Praktikanten festgelegt wurden;

b. Eine Beschreibung der Praktikumsstelle;

c. Start- und Enddatum des Praktikums;

d. Wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten (die Summe der Arbeitsstunden und Überstunden darf die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten;

e. Höhe und Zahlungsmethode der Praktikumsvergütung und der Überstundenvergütung (falls Überstunden erforderlich sind);

f. Vorteile, die der Praktikant in Anspruch nehmen kann (falls vorhanden);

g. Versicherungsschutz für die Dauer des Praktikums;

h. Verantwortlichkeiten des Praktikumsbetreuers;

i. die Art und Weise, wie das Praktikum vorübergehend unterbrochen oder beendet wird;

j. Bedingungen, unter denen dem Praktikanten die Abwesenheit erlaubt wird;

k. die vom Praktikanten einzuhaltenden internen Regeln der aufnehmenden Stelle (insbesondere die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Einhaltung von Vertraulichkeitsklauseln).

3. Praktikumsbestätigung. Die Praktikumsbestätigung für französische Praktikanten wird von der Abteilung für Kultur- und Bildungskooperation der französischen Botschaft in Beijing ausgestellt. Die Praktikumsbestätigung für deutsche Praktikanten wird von der Einrichtung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in China – German Industry & Commerce (Taicang) Ltd. ausgestellt, einschließlich ihrer Niederlassungen in Beijing, Shanghai und Guangzhou. Praktikanten aus Singapur sollten über ihre Hochschuleinrichtungen eine Praktikumsbestätigung von Business China beantragen. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie).

4. Informationsseite des Reisepasses oder internationalen Reisedokuments des Antragstellers. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Die Gültigkeit des Reisepasses darf nicht weniger als 6 Monate betragen.

5. Frontalfoto des Antragstellers ohne Kopfbedeckung, das nicht älter als 6 Monate ist. Elektronisches Foto neueren Datums ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rand, mit vollständiger Darstellung der Gesichtsmerkmale, klares Bild, JPG-Format, Größe zwischen 40K-120K Bytes, nicht weniger als 354 (Breite)*472 (Höhe) Pixel, nicht mehr als 420 (Breite)*560 (Höhe) Pixel, 24 echte Farben. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Accessoires wie Hüte oder Kopftücher werden nicht empfohlen. Wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden müssen, sollte man sicherstellen, dass sie nicht das gesamte Gesicht des Antragstellers verdecken.

6. Medizinische Untersuchungsbescheinigung. Die Bescheinigung über die Überprüfung des medizinischen Untersuchungsberichts oder die Bescheinigung über die Gesundheitsuntersuchung für ausländisches Personal, die von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen ausgestellt wurde, oder eine medizinische Untersuchungsbescheinigung, die von einer von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen anerkannten Gesundheits- und medizinischen Einrichtung im Ausland ausgestellt wurde, wobei alle Bescheinigungen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt sein müssen. Anmerkung: Die Liste der von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen anerkannten ausländischen Gesundheits- und medizinischen Einrichtungen finden Sie auf den Webseiten der lokalen chinesischen Botschaften und Konsulate im Ausland. Vor der Einreise kann das Verpflichtungssystem angewendet werden (die Arbeitsstelle lädt ein Gesundheitsverpflichtungsschreiben hoch). Bei der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Volksrepublik China“ nach der Einreise ist zusätzlich die Bescheinigung über die Überprüfung des medizinischen Untersuchungsberichts oder die Bescheinigung über die Gesundheitsuntersuchung für ausländisches Personal, die von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen ausgestellt wurde, vorzulegen. Original (Papier/elektronisch, 1 Exemplar).

7. Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen. Die Bescheinigung muss von den Polizei-, Sicherheits-, Justiz- und anderen Abteilungen des Staates ausgestellt sein, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, und von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland bzw. von der ausländischen Botschaft und dem ausländischen Konsulat in China legalisiert werden. Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen muss innerhalb von sechs Monaten ausgestellt sein. Original (Papier/elektronisch, 1 Exemplar). Anmerkung: Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Vorstrafen, die lediglich auf der Grundlage einer vereidigten Erklärung des Antragstellers über das Nichtvorliegen von Vorstrafen basiert, werden nicht akzeptiert. Von diplomatischen Vertretungen (einschließlich ausländischer Botschaften und Konsulate in China) ausgestellte Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Vorstrafen, die nicht vereidigt sind, können direkt akzeptiert und müssen nicht mehr legalisiert werden.

8. Sonstige Unterlagen: Unterlagen, die auf Aufforderung der Annahmestelle oder Entscheidungsstelle für die Erlaubnisse je nach Bedarf zu ergänzen sind.

1. Alle nicht-chinesischen Bescheinigungsunterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und mit dem offiziellen Stempel des Arbeitgebers versehen werden (ausgenommen Reisepässe oder internationale Reisedokumente). Falls die Annahmestelle oder Entscheidungsstelle feststellt, dass die Bedeutung des Inhalts der übersetzten Dokumente erheblich vom Original abweicht, kann sie den Arbeitgeber auffordern, die übersetzten Dokumente erneut vorzulegen.

2. Alle Originaldokumente in Papierform sowie deren chinesische Übersetzungen müssen elektronisch (Original in Farbe) in das Bearbeitungssystem hochgeladen werden.

3. Der gesamte Prozess der Bearbeitung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ erfolgt online. Beträgt die Praktikumsdauer 90 Tage oder weniger, ist der Praktikant von der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nach der Einreise befreit. Beträgt die Praktikumsdauer mehr als 90 Tage und weniger als 6 Monate, muss der Praktikant nach der Einreise die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen. Nach Bestehen der Online-Vorprüfung muss der Praktikant einen Termin im System vereinbaren und kann die „gemeinsame Bearbeitung von zwei Erlaubnissen“ für die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis wählen. Bei der Annahme vor Ort müssen alle Originalunterlagen für die Bearbeitung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ und der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ überprüft werden.

  • Zu beachtende Punkte
  • Prüfungs- und Genehmigungsfrist

1. Die Dauer des Praktikumsvertrags darf 6 Monate nicht überschreiten.

2. Nach Beendigung des Praktikums ist es nicht erlaubt, eine Verlängerung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ mit dem Vermerk „Praktikum“ zu beantragen.

3. Ab dem 7. November 2023 müssen Ausländer, die gemäß dem „Serviceleitfaden bezüglich der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China (vorläufig)“ (Wai Zhuan Fa [2017] Nr. 36) offizielle Dokumente wie die Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen vorlegen müssen, bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis nur noch eine Apostille beantragen, die von den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten von „Übereinkommen über die Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden“ ausgestellt werden und die Anforderungen von „Übereinkommen über die Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden“ erfüllen. Dabei ist eine konsularische Legalisation durch chinesische Konsularbehörden oder Konsularbehörden ausländischer Botschaften oder Konsulate in China nicht erforderlich (weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des chinesischen Konsulatsdienstes).

1. Die Praktikumsdauer beträgt 90 Tage oder weniger

Vorprüfungsfrist: 3 Arbeitstage

Prüfungsfrist: 5 Arbeitstage (vollständige Online-Prüfung)

2. Die Praktikumsdauer beträgt mehr als 90 Tage und weniger als 6 Monate

(1) Beantragung von „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ vor der Einreise

Vorprüfungsfrist: 3 Arbeitstage

Prüfungsfrist: 5 Arbeitstage (vollständige Online-Prüfung)

(2) Beantragung von „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nach der Einreise

Vorprüfungsfrist: 3 Arbeitstage (Online-Prüfung)

Prüfungsfrist: 5 Arbeitstage (Offline-Annahme, „gemeinsame Bearbeitung von zwei Erlaubnissen“ wählbar)

Im Falle besonderer Umstände, die eine Verlängerung der Frist erfordern, wird die Annahmestelle oder Entscheidungsstelle für die Erlaubnisse dies nach eigenem Ermessen regeln.