Leitfaden für die Beantragung von „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ und „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ für Teilnehmer des internationalen Praktikums- und Austauschprogramms für Jugendliche (Kategorie C, Praktikanten aus Frankreich, Deutschland und Singapur)

Berechtigte Antragsteller

1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein und darf nicht vorbestraft sein. Er muss einen festgelegten Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder einen angemessenen Kenntnisstand zur Ausübung der Arbeit verfügen.

2. Die Arbeit, die der Antragsteller ausübt, muss den Erfordernissen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas entsprechen, und er muss zu den dringend benötigten und knappen Fachkräften in China gehören.

3. Wenn Gesetze und Verordnungen andere Bestimmungen über die Arbeit von Ausländern in China enthalten, gelten diese Bestimmungen.

4. Praktikanten aus Frankreich müssen Studenten von Hochschulen und Universitäten (einschließlich Berufs- und Fachschulen) beider Seiten oder Absolventen dieser Hochschulen sein, die ihr Studium seit weniger als einem Jahr abgeschlossen haben. Französische Studenten, die in China studieren, können sich direkt in China für Praktika bewerben, ohne in ihr Herkunftsland zurückkehren zu müssen.

Praktikanten aus Deutschland müssen Studenten von Hochschulen und Universitäten (einschließlich Berufs- und Fachschulen) beider Seiten sein, die mindestens vier Semester Hochschulstudium absolviert haben, oder Absolventen dieser Hochschulen sein, die ihr Studium seit weniger als einem Jahr abgeschlossen haben. Das Alter der Antragsteller muss zwischen 18 und 35 Jahren liegen, und der Bereich, in dem das Praktikum absolviert wird, sollte für den Abschluss oder die Qualifikation relevant sein, den/die die Praktikanten bald erwerben werden oder bereits besitzen.

Praktikanten aus Singapur müssen Vollzeitstudenten öffentlicher Hochschuleinrichtungen (einschließlich Hochschulen und Universitäten sowie Fachhochschulen) und Absolventen dieser Hochschulen sein, die zum Zeitpunkt der Beantragung eines Visums im Rahmen von „Abkommen zwischen der Regierung der Volksrepublik China und der Regierung der Republik Singapur über das Praktikums- und Austauschprogramm für Jugendliche“ ihr Studium seit weniger als einem Jahr abgeschlossen haben. Jugendliche, die für dieses Programm in Frage kommen, sollten die Staatsbürgerschaft Singapurs besitzen und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht an diesem Programm teilgenommen haben.

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