Für Praktika zwischen 90 Tagen und sechs Monaten

II. Die Praktikumsdauer beträgt mehr als 90 Tage und weniger als 6 Monate (Auswahl des Ports „Beantragung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer in China aus dem Ausland“ im Servicesystem für die Verwaltung von in China arbeitenden Ausländern, und die Anmeldung erfolgt gemäß dem dritten Absatz der Bestimmungen für die Personen der Kategorie C)

(I) Beantragung der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ vor der Einreise

1. „Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“. Der Antrag ist online auszufüllen und auszudrucken, nach der Unterschrift durch den Antragsteller (Fotokopie oder Fax) muss der Antrag mit einem offiziellen Stempel des Arbeitgebers oder einem offiziellen Stempel der vom Arbeitgeber autorisierten Abteilung versehen und dann in das System hochgeladen werden. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Die offiziellen Stempel des Arbeitgebers umfassen den Stempel mit seiner juristischen Bezeichnung, sowie offizielle Geschäftsstempel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsverträge, die im System autorisiert sowie in die Akten eingetragen und registriert wurden.

2. Praktikumsvertrag. Der Vertrag muss in chinesischer Sprache abgefasst sein und darf keine Korrekturspuren enthalten. Die Originalfassung ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Der Vertrag muss den chinesischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen und unter anderem die folgenden Klauseln enthalten:

a. Arbeitsinhalte, die entsprechend den Fähigkeiten sowie Ausbildungs- oder Karrierezielen des Praktikanten festgelegt wurden;

b. Eine Beschreibung der Praktikumsstelle;

c. Start- und Enddatum des Praktikums;

d. Wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten (die Summe der Arbeitsstunden und Überstunden darf die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten;

e. Höhe und Zahlungsmethode der Praktikumsvergütung und der Überstundenvergütung (falls Überstunden erforderlich sind);

f. Vorteile, die der Praktikant in Anspruch nehmen kann (falls vorhanden);

g. Versicherungsschutz für die Dauer des Praktikums;

h. Verantwortlichkeiten des Praktikumsbetreuers;

i. die Art und Weise, wie das Praktikum vorübergehend unterbrochen oder beendet wird;

j. Bedingungen, unter denen dem Praktikanten die Abwesenheit erlaubt wird;

k. die vom Praktikanten einzuhaltenden internen Regeln der aufnehmenden Stelle (insbesondere die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Einhaltung von Vertraulichkeitsklauseln).

3. Praktikumsbestätigung. Die Praktikumsbestätigung für französische Praktikanten wird von der Abteilung für Kultur- und Bildungskooperation der französischen Botschaft in Beijing ausgestellt. Die Praktikumsbestätigung für deutsche Praktikanten wird von der Einrichtung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in China – German Industry & Commerce (Taicang) Ltd. ausgestellt, einschließlich ihrer Niederlassungen in Beijing, Shanghai und Guangzhou. Praktikanten aus Singapur sollten über ihre Hochschuleinrichtungen eine Praktikumsbestätigung von Business China beantragen. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie).

4. Informationsseite des Reisepasses oder internationalen Reisedokuments des Antragstellers. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Die Gültigkeit des Reisepasses darf nicht weniger als 6 Monate betragen.

5. Frontalfoto des Antragstellers ohne Kopfbedeckung, das nicht älter als 6 Monate ist. Elektronisches Foto neueren Datums ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rand, mit vollständiger Darstellung der Gesichtsmerkmale, klares Bild, JPG-Format, Größe zwischen 40K-120K Bytes, nicht weniger als 354 (Breite)*472 (Höhe) Pixel, nicht mehr als 420 (Breite)*560 (Höhe) Pixel, 24 echte Farben. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Accessoires wie Hüte oder Kopftücher werden nicht empfohlen. Wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden müssen, sollte man sicherstellen, dass sie nicht das gesamte Gesicht des Antragstellers verdecken.

6. Medizinische Untersuchungsbescheinigung. Die Bescheinigung über die Überprüfung des medizinischen Untersuchungsberichts oder die Bescheinigung über die Gesundheitsuntersuchung für ausländisches Personal, die von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen ausgestellt wurde, oder eine medizinische Untersuchungsbescheinigung, die von einer von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen anerkannten Gesundheits- und medizinischen Einrichtung im Ausland ausgestellt wurde, wobei alle Bescheinigungen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt sein müssen. Anmerkung: Die Liste der von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen anerkannten ausländischen Gesundheits- und medizinischen Einrichtungen finden Sie auf den Webseiten der lokalen chinesischen Botschaften und Konsulate im Ausland. Vor der Einreise kann das Verpflichtungssystem angewendet werden (die Arbeitsstelle lädt ein Gesundheitsverpflichtungsschreiben hoch). Bei der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Volksrepublik China“ nach der Einreise ist zusätzlich die Bescheinigung über die Überprüfung des medizinischen Untersuchungsberichts oder die Bescheinigung über die Gesundheitsuntersuchung für ausländisches Personal, die von den chinesischen Inspektions- und Quarantäneeinrichtungen ausgestellt wurde, vorzulegen. Original (Papier/elektronisch, 1 Exemplar).

7. Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen. Die Bescheinigung muss von den Polizei-, Sicherheits-, Justiz- und anderen Abteilungen des Staates ausgestellt sein, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat, und von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland bzw. von der ausländischen Botschaft und dem ausländischen Konsulat in China legalisiert werden. Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen muss innerhalb von sechs Monaten ausgestellt sein. Original (Papier/elektronisch, 1 Exemplar). Anmerkung: Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Vorstrafen, die lediglich auf der Grundlage einer vereidigten Erklärung des Antragstellers über das Nichtvorliegen von Vorstrafen basiert, werden nicht akzeptiert. Von diplomatischen Vertretungen (einschließlich ausländischer Botschaften und Konsulate in China) ausgestellte Bescheinigungen über das Nichtvorliegen von Vorstrafen, die nicht vereidigt sind, können direkt akzeptiert und müssen nicht mehr legalisiert werden.

8. Sonstige Unterlagen: Unterlagen, die auf Aufforderung der Annahmestelle oder Entscheidungsstelle für die Erlaubnisse je nach Bedarf zu ergänzen sind.

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