Für Praktika bis zu 90 Tagen

I. Die Praktikumsdauer beträgt 90 Tage oder weniger (die Anmeldung erfolgt unter Auswahl des Ports „Kurzzeitarbeitserlaubnis für Ausländer in China“ im Servicesystem für die Verwaltung von in China arbeitenden Ausländern)

1. „Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“. Der Antrag ist online auszufüllen und auszudrucken, nach der Unterschrift durch den Antragsteller (Fotokopie oder Fax) muss der Antrag mit einem offiziellen Stempel des Arbeitgebers oder einem offiziellen Stempel der vom Arbeitgeber autorisierten Abteilung versehen und dann in das System hochgeladen werden. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Die offiziellen Stempel des Arbeitgebers umfassen den Stempel mit seiner juristischen Bezeichnung, sowie offizielle Geschäftsstempel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsverträge, die im System autorisiert sowie in die Akten eingetragen und registriert wurden.

2. Praktikumsvertrag. Der Vertrag muss in chinesischer Sprache abgefasst sein und darf keine Korrekturspuren enthalten. Die Originalfassung ist erforderlich (eine elektronische Kopie). Der Vertrag muss den chinesischen Gesetzen und Vorschriften entsprechen und unter anderem die folgenden Klauseln enthalten:

a. Arbeitsinhalte, die entsprechend den Fähigkeiten sowie Ausbildungs- oder Karrierezielen des Praktikanten festgelegt wurden;

b. Eine Beschreibung der Praktikumsstelle;

c. Start- und Enddatum des Praktikums;

d. Wöchentliche Höchstarbeitszeit des Praktikanten (die Summe der Arbeitsstunden und Überstunden darf die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten;

e. Höhe und Zahlungsmethode der Praktikumsvergütung und der Überstundenvergütung (falls Überstunden erforderlich sind);

f. Vorteile, die der Praktikant in Anspruch nehmen kann (falls vorhanden);

g. Versicherungsschutz für die Dauer des Praktikums;

h. Verantwortlichkeiten des Praktikumsbetreuers;

i. die Art und Weise, wie das Praktikum vorübergehend unterbrochen oder beendet wird;

j. Bedingungen, unter denen dem Praktikanten die Abwesenheit erlaubt wird;

k. die vom Praktikanten einzuhaltenden internen Regeln der aufnehmenden Stelle (insbesondere die Erfüllung von Sorgfaltspflichten und die Einhaltung von Vertraulichkeitsklauseln).

3. Praktikumsbestätigung. Die Praktikumsbestätigung für französische Praktikanten wird von der Abteilung für Kultur- und Bildungskooperation der französischen Botschaft in Beijing ausgestellt. Die Praktikumsbestätigung für deutsche Praktikanten wird von der Einrichtung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in China – German Industry & Commerce (Taicang) Ltd. ausgestellt, einschließlich ihrer Niederlassungen in Beijing, Shanghai und Guangzhou. Praktikanten aus Singapur sollten über ihre Hochschuleinrichtungen eine Praktikumsbestätigung von Business China beantragen. Die Originalversion ist erforderlich (eine elektronische Kopie).

4. Informationsseite des Reisepasses oder internationalen Reisedokuments des Antragstellers. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Die Gültigkeit des Reisepasses darf nicht weniger als 6 Monate betragen.

5. Frontalfoto des Antragstellers ohne Kopfbedeckung, das nicht älter als 6 Monate ist. Elektronisches Foto neueren Datums ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rand, mit vollständiger Darstellung der Gesichtsmerkmale, klares Bild, JPG-Format, Größe zwischen 40K-120K Bytes, nicht weniger als 354 (Breite)*472 (Höhe) Pixel, nicht mehr als 420 (Breite)*560 (Höhe) Pixel, 24 echte Farben. Original (elektronisch, 1 Exemplar). Accessoires wie Hüte oder Kopftücher werden nicht empfohlen. Wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden müssen, sollte man sicherstellen, dass sie nicht das gesamte Gesicht des Antragstellers verdecken.

6. Sonstige Unterlagen: Unterlagen, die auf Aufforderung der Annahmestelle oder Entscheidungsstelle für die Erlaubnisse je nach Bedarf zu ergänzen sind.

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