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1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.

2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.

3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.

4. Hochqualifizierte ausländische Talente (Klasse A), die mit einem anderen Visum oder einer gültiger Aufenthaltserlaubnis eingereist sind.

5. Hochqualifizierte ausländische Talente beziehen sich auf Wissenschaftler, führende Talente im Bereich Wissenschaft und Technologie, internationale Unternehmer sowie Spezialtalente, die der Voraussetzung „dringend benötigte Talente in hochwertigen, präzisen und fortschrittlichen Bereichen“ erfüllen und der Orientierung der Marktbedürfnisse entsprechen und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Chinas dringend benötigt werden. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte werden von Anforderungen an Alter, akademischen Hintergrund sowie Berufserfahrungen befreit. Detaillierte Informationen sehen Sie im „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer“ (auf Probe). Besuchen Sie hierfür die Webseite http://german.beijing.gov.cn/workinginbeijing/quickguideonemploymentservices/.

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1. Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Original (Papierform/elektronischx1). Online ausfüllen und ausdrucken - der Antragsteller unterschreiben (nach dem Ausdrucken oder Fax) - mit dem Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen - auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochladen. Hinweise: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit offiziellem Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.

2. Reisepass oder Internationaler Reiseausweis des Antragstellers. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises, Original (Papierform/elektronisch x1).

Hinweise: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.

3. Das Visum oder die gültige Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers. Visumseite, Seite des Einreisestempels des Passes (oder der internationalen Reiseausweise) oder Informationsseite der Aufenthaltserlaubnis. Original (Papierform/elektronisch x1).

Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (einschließlich Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen). Diese Unterlage soll mit einem chinesischen Vertrag versehen, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen ist und darf nicht geändert werden. Original (Papierform/elektronisch x1).

Hinweise: Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen) muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Arbeitsbescheinigungen gelten für die Antragssteller, die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten und internationalen Organisationen durchführen, Generalvertreter und Vertreter verschiedener Vertretungsstellen in China sowie Vertragsdienstleistern in Übersee. Ein Entsendungsschreiben ist verwendbar, wenn der Hauptsitz oder der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte aus Übersee an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet und das Entsendungsschreiben wird vom Hauptsitz oder regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens ausgestellt wird. Fehlt der Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens) der erforderliche Inhalt, muss eine zusätzliche Erklärung (mit amtlichem Siegel) ausgestellt werden. Wenn der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens im Festland China Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet, sind ein Entsendungsschreiben und ein Arbeitsvertrag einzureichen, der mit dem regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens in China unterzeichnet ist.

5. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum der Untersuchungsbescheinigung muss innerhalb 6 Monate sein, Original (Papierform/elektronisch x1).

6. Nachweisunterlagen für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte sollen nach Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer relevante Unterlagen, die den Anforderungen der Zertifizierung entsprechen, erreichen, Original (Papierform/elektronisch x1).

Hinweise: Antragsteller, der nach dem Punktesystem die Anforderung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte erfüllen, soll die folgenden Nachweisunterlagen einreichen: Jahreseinkommen in China (bei weiteren Beantragungen, wie Verlängerung, Aufhebung etc. müssen entsprechende Bescheinigungen zum persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung), Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen), Zeugnis des höchsten akademischen Grades, Befähigungsnachweis, Arbeitsdauer, Jahresarbeitszeit, das HSK-Zertifikat, Bescheinigung zur Arbeitserfahrung bei 500 weltweit führenden Unternehmen sowie Patente.

7. Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) oder entsprechenden Befähigungsnachweises, Original (elektronisch/ Papierform x1). Die im Ausland erworbenen Zeugnisse sollen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller den Abschluss erworben hat, oder von der Akkreditierungsbehörde in China, zertifiziert werden. Das in der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll von der Akkreditierungsbehörde in China zertifiziert oder von dem Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Das im Festland China erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll im Original eingereicht werden. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden.

Hinsweise: Wenn die Anerkennung der hochqualifizierten ausländischen Fachkräfte nicht auf dem Akademischen Hintergrund beruht, braucht die obengenannten Unterlagen nicht eingereicht zu werden.

8. Arbeitszeugnis. Das vom ehemaligen Arbeitgeber erstellte Arbeitszeugnis mit den Angaben zu Position, Arbeitsdauer sowie vom Antragssteller teilgenommenen Projekten. Das Arbeitszeugnis soll mit dem offiziellen Siegel des ehemaligen Arbeitgebers versehen oder vom Verantwortlichen unterschrieben werden und die gültige Kontaktnummer oder E-Mail der Kontaktperson enthalten, Original (elektronisch/ Papierform x1).

Hinweise: Wenn die Anerkennung der hochqualifizierten ausländischen Fachkräfte nicht auf den Arbeitserfahrungen beruht, braucht die obengenannten Unterlagen nicht eingereicht zu werden.

9. Weitere Unterlagen

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1. Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die obengenannten Plattform hochzuladen.

2. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.

3. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) brauchen keinen Termin und können mit allen benötigten Unterlagen direkt vor Ort beantragen. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), die für „das inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählt worden sind, brauchen keine Papierunterlagen einzureichen und können den gesamten Prozess online abschließen.

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Vorüberprüfung: 1 Arbeitstag

Bearbeitung: 5 Arbeitstage

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Gebührenfrei

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1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)

Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing) (丰台区西三环南路1号)

Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00 - 12:00 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842

2. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße (将台路5号院15号楼A座)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:00 - 16:40 Uhr

Tel.: +86-10-57596100

3. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun) (海淀区西四环北路73号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 Uhr

Tel.: +86-10-68940680

4. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage,Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi) (顺义区仓上街16号)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:3 - 16:40 Uhr

Tel.:+86-10-89446673

5. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou

(Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)

Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou (新华东街11号院1号楼中国北京人力资源服务产业园通州园区A座1层)

Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30 - 12:00; 13:00 - 17:00 Uhr

Hinweis: Neueste Informationen über die Beantragungsstandorte erfahren Sie über das offizielle WeChat-Konto des Servicezentrums für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing.

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1. Führungszeugnis. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) können das Mittelbindungsverfahren übernommen.

2.  Die für „das inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählte Talente sollen relevante Zertifikate, Nachweise oder das Dokument, das die Kandidaten enthält (Liste) einreichen.

3. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.