Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (bei denen das durchschnittliche Gehaltseinkommen nicht weniger als das 6-fache des regionalen Durchschnittsgehalts des Vorjahres beträgt) beziehen sich auf ausländische Talente, deren durchschnittliches Gehaltseinkommen (steuerfreies Einkommen ausgeschlossen) nicht weniger als das 6-fache des Durchschnittseinkommens des Vorjahres in Beijing beträgt. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte werden von Anforderungen für Alter, akademischen Hintergrund und Berufserfahrungen befreit. Detaillierte Informationen sehen sie im Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer (auf Probe). Besuchen Sie hierfür die Website http://fwp.safea.gov.cn/.
1. Ein Visum (Z oder R) oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers. Die Informationsseite der Reisepasses (oder des internationalen Reiseausweises), Einreisestempelseite sowie die Informationsseite der Aufenthaltserlaubnis. Original (elektronisch/ Papierform x1).
Hinweis: Der Reisepass muss identisch mit dem Reisepass sein, mit dem man „dem Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragte, ausgenommen hiervon sind Sonderfälle wie Verlust des Passes.
2. Arbeitsvertrag. Der Inhalt muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Original (elektronisch/ Papierform x1).
Hinweise: Der Arbeitsvertrag ist erforderlich, wenn er bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht vorgelegt ist.
3. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung (elektronisch/ Papierform x1), die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum der Untersuchungsbescheinigung muss innerhalb 6 Monate sein.
Hinweise: Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung ist erforderlich, wenn die bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht vorgelegt ist.
4. Weitere Unterlagen.
Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochzuladen.
1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)
Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing)
Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00-12:00; 13:30-17:00
Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842
2. Das Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00-11:40; 13:00-16:40
Tel.: +86-10-57596100
3. Das Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Das Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, das Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00-12:00; 13:30-17:00
Tel.: +86-10-68940680
4. Das Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage, das Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00-11:40; 13:30-16:40
Tel.:+86-10-89446673
5. Das Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou
(Hinweise: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou
Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30-12:00; 13:00-17:00
Vorüberprüfung: 1 Arbeitstag
Bearbeitung: 5 Arbeitstage (Ausstellung der Erlaubnis)
1. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.
2. Unterlagen, denen das Mittelbindungsverfahren zugrunde liegt, brauchen nicht in Papierform eingereicht werden (mit Ausnahme der Verpflichtungserklärung zum Jahreseinkommen von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften (Klasse A)).