1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.
2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.
3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.
4. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (mehr als 85 Punkte im Punktesystem) beziehen sich auf die Antragsteller, die durch die „Zuordnungstabelle für Scoring-Elemente“ bewertet worden sind und dabei mehr als 85 Punkte erzielt haben. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte werden von Anforderungen an Alter, akademischen Hintergrund sowie Berufserfahrungen befreit. Detaillierte Informationen sehen Sie im „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer“ (auf Probe). Besuchen Sie hierfür die Webseite http://german.beijing.gov.cn/workinginbeijing/quickguideonemploymentservices/.
1. Antragsformular für die Arbeitserlaubnis für Ausländer in China, Original (elektronischx1). Online ausfüllen und ausdrucken - der Antragsteller unterschreiben (nach dem Ausdrucken oder Fax) - mit dem Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen - auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochladen.
Hinweise: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit offiziellem Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.
2. Arbeitszeugnis. Das vom ehemaligen Arbeitgeber erstellte Arbeitszeugnis mit den Angaben zu Position, Arbeitsdauer sowie vom Antragssteller teilgenommenen Projekten. Das Arbeitszeugnis soll mit dem offiziellen Siegel des ehemaligen Arbeitgebers versehen oder vom Verantwortlichen unterschrieben werden und die gültige Kontaktnummer oder E-Mail der Kontaktperson enthalten, Original (elektronisch x1).
3. Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) oder entsprechenden Befähigungsnachweises, Original (elektronisch/ Papierform x1).
Die im Ausland erworbenen Zeugnisse sollen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller den Abschluss erworben hat, oder von der Akkreditierungsbehörde in China, zertifiziert werden. Das in der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll von der Akkreditierungsbehörde in China zertifiziert oder von dem Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Das im Festland China erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) soll im Original eingereicht werden. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, soll die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden.
4. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Die Bescheinigung kann die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, oder die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellte oder von ausländischem Gesundheitsinstitut, das von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne anerkannt ist, ausgestellte Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sein. Das Ausstellungsdatum muss innerhalb von 6 Monaten sein. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber ein Garantieschreiben über den Gesundheitszustand ausstellen. Original (elektronisch x1).
Hinweise: Die Liste der von der chinesischen staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne anerkannten ausländischen Gesundheits- und medizinischen Einrichtungen finden Sie auf der Website der örtlichen Botschaften und Konsulate im Ausland.
5. Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (einschließlich Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen). Diese Unterlage soll mit einem chinesischen Vertrag versehen, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen ist und darf nicht geändert werden. Arbeitgeber, die von der Zulassungsentscheidungsbehörde als Modell von Treu und Glauben anerkannt sind oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren keine Probleme bzgl. der Kreditwürdigkeit haben, können nur Arbeitsbescheinigung einreichen, wenn sie vor der Einreise keinen Arbeitsvertrag vorlegen können. Bei der Beantragung der „Arbeitserlaubnis für Ausländer der Volksrepublik China“ nach der Einreise soll der Arbeitsvertrag eingereicht werden, dabei müssen die erforderlichen Informationen konsistent sein. Wenn sie inkonsistent sind, muss eine Neubeantragung stattfinden, mit Ausnahme von Gehaltserhöhungen oder beruflichen Beförderungen (Positionen). Original (elektronisch x1).
Hinweise: Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen) muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Arbeitsbescheinigungen gelten für die Antragssteller, die Abkommen oder Vereinbarungen zwischen den Staaten und internationalen Organisationen durchführen, Generalvertreter und Vertreter verschiedener Vertretungsstellen in China sowie Vertragsdienstleistern in Übersee. Ein Entsendungsschreiben ist verwendbar, wenn der Hauptsitz oder der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte aus Übersee an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet und das Entsendungsschreiben wird vom Hauptsitz oder regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens ausgestellt wird. Fehlt der Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens) der erforderliche Inhalt, muss eine zusätzliche Erklärung (mit amtlichem Siegel) ausgestellt werden. Wenn der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens im Festland China Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet, sind ein Entsendungsschreiben und ein Arbeitsvertrag einzureichen, der mit dem regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens in China unterzeichnet ist.
6. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch x1).
Hinweise: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.
7. Ein Passbild des Antragstellers (ohne Kopfbedeckung, aufgenommen innerhalb der letzten sechs Monate), Original (elektronisch x1).
Kürzlich aufgenommenes elektronisches Passbild ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rahmen, der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein, und das Bild muss klar, fleckenlos und ohne Tintenpunkte und Mängel sein. JPG-Fromat, 40K-120k Byte groß, 354 (Breite) * 472 (Höhe) Pixel nicht unterschreiten, 420 (Breite) * 560 (Höhe) Pixel nicht überschreiten, 24-Bit Echtfarben.
Hinweise: Kopfbedeckung sind nur aus religiösen Gründen erlaubt und darf das ganze Gesicht nicht verdecken.
8. Die relevanten Zertifikate der begleitenden Familienmitglieder, Original (elektronisch x1).
Die Zertifikate enthalten die Informationsseite des Reisepasses des Familienmitglieds (oder des internationalen Reiseausweises), den Nachweis der Familienbeziehung (Ehegatte: Eheurkunde. Kinder: Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde, Eltern, Schwiegereltern: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder notariell beglaubigte Urkunde des Antragstellers), Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (für Familienmitglieder über 18 Jahre) und elektronische Fotos.
Hinweise: Begleitende Familienmitglieder beziehen sich auf Ehegatten, Kinder unter 18 Jahren, Eltern und Schwiegereltern (ausschließlich der Familienmitglieder mit chinesischer Staatsbürgerschaft).
9. Antragsteller, der nach dem Punktesystem die Anforderung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte erfüllen, soll die folgenden Nachweisunterlagen einreichen: Jahreseinkommen in China (bei weiteren Beantragungen, wie Verlängerung, Aufhebung etc. müssen entsprechende Bescheinigungen zum persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung), Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen), Zeugnis des höchsten akademischen Grades, Befähigungsnachweis, Arbeitsdauer, Jahresarbeitszeit, das HSK-Zertifikat, Bescheinigung zur Arbeitserfahrung bei 500 weltweit führenden Unternehmen sowie Patente.
1. Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die obengenannten Plattform hochzuladen.
2. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.
3. Es ist nicht erforderlich, Papierunterlagen zur Überprüfung einzureichen. „Das Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ wird online beantragt.
1. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte sollen nach Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer relevante Unterlagen, die den Anforderungen der Zertifizierung entsprechen, erreichen. Die Unterlagen sollen von dem Antragsteller unterschrieben und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen und nach Bedarf von Zulassungsentscheidungsbehörden zusätzlich überprüft werden.
2. Für Antragssteller, die schon „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, sind bei einer erneuten Beantragung das Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) grundsätzlich nicht erforderlich; wenn die beantragte Stelle mit der durch die ursprüngliche Arbeitserlaubnis genehmigten übereinstimmt, sind Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation nicht erforderlich.
3. Wenn die Arbeitsstelle (Beruf), die von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften (Klasse A) beantragt ist, mit der von der ursprünglichen Arbeitserlaubnis genehmigten Arbeitsstelle (Beruf) nicht übereinstimmt, sollen Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation einreicht werden.
4. Antragssteller, die ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, muss „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erneut beantragen.
5. Informationen zu Regulierungen über Konsularbeglaubigungen erhalten Sie auf http://www.cs.mfa.gov.cn/ oder bei den entsprechenden chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland.
6. Vertragsdienstleister in Übersee beziehen sich auf die Mitarbeiter der ausländischen Unternehmen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan), die keine gewerbliche Vertretung (nämlich juristische Person) im Festland China haben, aber substanzielle Geschäftstätigkeiten im Ausland ausüben. Sie üben vorübergehende Tätigkeiten in China, um den Dienstleistungsvertrag aus dem Festland China des Arbeitgebers zu auszuführen. Dabei entstandene Vergütung wird vom Arbeitgeber im Ausland bezahlt. Die Dienstleister sollen über entsprechenden akademischen Hintergrund und Berufsqualifikation verfügen. Die Anzahl der Dienstleister hängt von dem Umfang der Aufgaben. Bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China soll der Vertragsdienstleister außer der obengenannten Unterlagen den Dienstleistungsvertrag aus dem Festland China (enthält die Angaben zu Vertragsparteien, Arbeitsort, Dienstleistungsaufgaben, Position, Aufgaben sowie Arbeitsdauer des Antragstellers in China und Seite für Unterschrift) einreichen.
7. Führungszeugnis. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) können das Mittelbindungsverfahren übernommen.
8. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan) etc. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate etc.
9. Antragssteller, die „das Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erhalten haben, aber „die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ noch nicht völlig beantragt haben, müssen bei erneuter Beantragung das ursprüngliche „Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ aufheben.
Vorüberprüfung: 1 Arbeitstag (Vorprüfung und Bearbeitung)
Bearbeitung: 4 Arbeitstage (Online drucken)