1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.
2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.
3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.
4. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (mehr als 85 Punkte im Punktesystem) beziehen sich auf die Antragsteller, die durch die „Zuordnungstabelle für Scoring-Elemente“ bewertet worden sind und dabei mehr als 85 Punkte erzielt haben. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte werden von Anforderungen an Alter, akademischen Hintergrund sowie Berufserfahrungen befreit. Detaillierte Informationen sehen Sie im „Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer“ (auf Probe). Besuchen Sie hierfür die Webseite http://german.beijing.gov.cn/workinginbeijing/quickguideonemploymentservices/.
1. Das Visum des Antragstellers (Z oder R) oder die gültige Aufenthaltserlaubnis, Original (Papierform/elektronisch x1). Visumseite, Seite des Einreisestempels des Passes (oder der internationalen Reiseausweise) oder Informationsseite der Aufenthaltserlaubnis.
Hinweise: Der Reisepass muss identisch mit dem Reisepass sein, mit dem man „dem Meldeschreiben für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragte, ausgenommen hiervon sind Sonderfälle wie Verlust des Passes.
2. Arbeitsvertrag. Der Inhalt muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite für Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Original (Papierform/elektronisch x1).
Hinweise: Der Arbeitsvertrag ist erforderlich, wenn er bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht vorgelegt ist.
3. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Die Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde, Original (Papierform/elektronisch x1). Das Ausstellungsdatum der Untersuchungsbescheinigung muss innerhalb 6 Monate sein.
Hinweise: Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung ist erforderlich, wenn die bei der Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht vorgelegt ist.
4. Die beim Beantragen „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ nicht eingereichten Originaldokumente wie Nachweis zu Arbeitserfahrungen, Zeugnis des höchsten akademischen Grades (beglaubigte Unterlage) sind in diesem Schritt zu überprüfen bzw. einzureichen.
5. Weitere Unterlagen.
1. Die Originale aller Unterlagen und deren chinesische Übersetzungen sind elektronisch (in Originalfarbe) auf die obengenannten Plattform hochzuladen.
2. Für alle Unterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationalen Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.
3. Alle originalen Unterlagen beim zuständigen Schalter einreichen (einschließlich der Unterlagen, die bei Beantragung „des Meldeschreibens für Arbeitserlaubnis für Ausländer“ elektronisch auf die Plattform hochgeladen sind und anderer Unterlagen, die dieses Mal zusätzlich hochgeladen sind). Für Nachweisunterlagen mit Mittelbindungsverfahren sind keine Papierunterlagen erforderlich.
1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)
Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing) (丰台区西三环南路1号)
Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00 - 12:00 13:30 - 17:00 Uhr
Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842
2. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße (将台路5号院15号楼A座)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:00 - 16:40 Uhr
Tel.: +86-10-57596100
3. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun) (海淀区西四环北路73号)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 Uhr
Tel.: +86-10-68940680
4. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage,Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi) (顺义区仓上街16号)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:3 - 16:40 Uhr
Tel.:+86-10-89446673
5. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou
(Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou (新华东街11号院1号楼中国北京人力资源服务产业园通州园区A座1层)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30 - 12:00; 13:00 - 17:00 Uhr
Hinweis: Neueste Informationen über die Beantragungsstandorte erfahren Sie über das offizielle WeChat-Konto des Servicezentrums für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing.
Vorüberprüfung: 1 Arbeitstag
Bearbeitung: 5 Arbeitstage (Ausstellung der Erlaubnis)