1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und gesund sein, er darf nicht vorbestraft sein, muss einen festen Arbeitgeber auf dem chinesischen Festland haben und über die für die Ausübung seiner Tätigkeiten erforderlichen beruflichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen.
2. In China dringend benötigte Fachkräfte, deren Arbeit die Anforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Chinas erfüllen.
3. Sofern Gesetze und Vorschriften für Ausländer, die zur Arbeit nach China kommen, etwas anderes vorsehen, gelten diese Bestimmungen.
4. Ausländische Ehepartner oder Kinder von chinesischen Staatsbürgern sowie Ehepartner und Kinder von Ausländern mit ständigem Wohnsitz oder Arbeit in China müssen ein gültiges Visum oder eine Arbeitserlaubnis für Ausländer in China besitzen.
1. Antragsformular für die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ in China, Original (elektronisch/ Papierform x1). Online ausfüllen und ausdrucken - vom Antragsteller unterschrieben (nach dem Ausdrucken oder Fax) und mit dem Siegel des Arbeitgebers oder der von dem Arbeitgeber bevollmächtigten Institution versehen - auf die Serviceplattform für in China arbeitende Ausländer, http://fwp.safea.gov.cn/, hochladen. Hinweis: Das offizielle Siegel des Arbeitgebers enthält das Siegel mit dem offiziellen Namen sowie die offiziellen Siegel für auswärtige Angelegenheiten, Personalagenturen und Arbeitsvertragsgeschäfte, die auf der obengenannten Plattform genehmigt und registriert worden sind.
2. Arbeitszeugnis. Das vom ehemaligen Arbeitgeber erstellte Arbeitszeugnis mit den Angaben zu Position, Arbeitsdauer sowie vom Antragssteller teilgenommenen Projekten, Original (elektronisch/ Papierform x1). Das Arbeitszeugnis muss mit dem offiziellen Siegel des ehemaligen Arbeitgebers versehen oder vom Verantwortlichen unterschrieben werden und die gültige Kontaktnummer oder E-Mail der Kontaktperson enthalten.
3. Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) oder entsprechende Genehmigungen und Befähigungsnachweise, Original (elektronisch/ Papierform x1). Im Ausland erworbene Zeugnisse müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller den Abschluss erworben hat, oder von der Akkreditierungsbehörde in China, zertifiziert werden. Ein in der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan erworbenes Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) muss von der Akkreditierungsbehörde in China zertifiziert oder von dem Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Das auf dem chinesischen Festland erworbene Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) muss im Original eingereicht werden. Wenn nach chinesischem Gesetz und Verordnungen eine Vorüberprüfung und Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder ein Berufsqualifikationszertifikat erforderlich sind, müssen die Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche oder Befähigungsnachweise eingereicht werden.
4. Führungszeugnis, Original (elektronisch/ Papierform x1).
Es muss von der Polizei, Behörde für öffentliche Sicherheit, dem Gericht und anderen Behörden des Landes der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers ausgestellt und von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Ausland oder von einer ausländischen Botschaft oder einem Konsulat in China zertifiziert werden. Ein in der der Sonderverwaltungszone Hongkong, Macao und Taiwan ausgestelltes Führungszeugnis muss vom Notariat in der Region notariell beglaubigt werden. Der gewöhnliche Aufenthalt bezieht sich auf das Land oder die Region, in dem/der der Antragsteller nach dem Verlassen des Landes der Staatsangehörigkeit ununterbrochen mehr als ein Jahr gelebt hat, ausgenommen Festlandchina. Das Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Hinweis: Eine beeidigte Erklärung, die nur erklärt, dass der Antragssteller keine Vorstrafen hat, wird nicht akzeptiert. Eine von Behörden für diplomatische Angelegenheiten (einschließlich ausländischer Botschaften und Konsulate in China)ausgestellte unbeeidigte Erklärung wird ohne Zertifizierung direkt akzeptiert.
5. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung. Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung für Ausländer oder die Gesundheitsbescheinigung, die von der staatlichen Stelle für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne ausgestellt wurde. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Original (elektronisch/ Papierform x1).
6. Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (einschließlich Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen). Diese Unterlage muss mit einem chinesischen Vertrag versehen sein, der vom Antragsteller unterzeichnet und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen ist und darf nicht geändert werden. Original (elektronisch/ Papierform x1).
Hinweis: Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens multinationaler Unternehmen) muss Arbeitsort, Arbeitsaufgaben, Gehalt, Befristung des Arbeitsverhältnisses in China, Position und Seite zum Abstempeln (Unterschrift) enthalten. Ein Entsendungsschreiben ist verwendbar, wenn der Hauptsitz oder der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte aus Übersee an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet und das Entsendungsschreiben vom Hauptsitz oder regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens ausgestellt wird. Fehlt der Arbeitsbescheinigung (einschließlich des Entsendungsschreibens) ein benötigter Inhalt, muss eine zusätzliche Erklärung (mit amtlichem Siegel) ausgestellt werden. Wenn der regionale Hauptsitz eines multinationalen Unternehmens auf dem chinesischen Festland Manager und andere leitende Angestellte sowie professionelle Fachkräfte an eine inländische Tochtergesellschaft oder Niederlassung entsendet, sind ein Entsendungsschreiben und ein Arbeitsvertrag einzureichen, der mit dem regionalen Hauptsitz des multinationalen Unternehmens in China unterzeichnet ist.
7. Informationsseite des Reisepasses oder des internationalen Reiseausweises des Antragstellers, Original (elektronisch/ Papierform x1).
Hinweis: Die Gültigkeit des Reisepasses muss mindestens 6 Monate betragen.
8. Informationsseite desVisums des Antragstellers oder der derzeit gültigen Aufenthaltserlaubnis. Original (elektronisch/ Papierform x1).
9. Passbild des Antragstellers (ohne Kopfbedeckung, aufgenommen innerhalb der letzten sechs Monate), Original (elektronisch x1).
Kürzlich aufgenommenes elektronisches Passbild ohne Kopfbedeckung, mit weißem Hintergrund, ohne Rahmen, der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein, und das Bild muss klar, fleckenlos und ohne Tintenpunkte und Mängel sein. JPG-Format, 40kb-120kb groß, mindestens 354 (Breite) * 472 (Höhe) Pixel, höchstens 420 (Breite) * 560 (Höhe) Pixel, 24-Bit Echtfarben.
Hinweis: Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt und dürfen nicht das ganze Gesicht verdecken.
10. Antragsteller, die mit einem Familienbesuchsvisum beantragen (Q1, Q2 oder Aufenthaltserlaubnis für Familiennachzug), brauchen keinen Nachweis über die Familienbeziehung vorlegen. Antragsteller mit einem anderen Visum (S1, S2 oder Aufenthaltserlaubnis für private Angelegenheiten) müssen den Nachweis der Familienbeziehung und Arbeitszertifikate des Ehepartners in China vorlegen. Original (Papierform/elektronisch x1).
11. Weitere Unterlagen
1. Alle originalen Papierunterlagen und deren chinesische Übersetzungen müssen elektronisch in Originalfarbe auf die Plattform hochgeladen werden.
2. Für alle Nachweisunterlagen, die nicht auf Chinesisch abgegeben worden sind, sind deren chinesische Übersetzungen beizufügen und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers zu versehen (ausschließlich der Reisepässe oder internationaler Reiseausweise). Die dafür zuständige oder autorisierte Institution kann bei dem Arbeitgeber eine neue Einreichung fordern, falls die Übersetzung dem Original inhaltlich schwerwiegend nicht entspricht.
3. Nachdem Sie die Online-Vorüberprüfung bestanden haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin auf der Plattform und gehen Sie mit der Terminbestätigung und allen originalen Unterlagen in Papierform zu dem zuständigen Schalter. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A) brauchen keinen Termin und können mit allen benötigten Unterlagen direkt vor Ort beantragen. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), die für das „inländische Talenteinführungsprogramm“ ausgewählt worden sind, können den gesamten Prozess online abschließen.
1. Vorüberprüfung: 3 Arbeitstage (Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte (Klasse A), 1 Arbeitstag)
2. Bearbeitung: 5 Arbeitstage
1. Zentrum für Talente aus Übersee Beijing (Servicezentrum für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing)
Adresse: Xisanhuannan-Straße 1, Bezirk Fengtai, Beijing (Zone A, 3. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing) (丰台区西三环南路1号)
Öffnungszeiten: montags – freitags 9:00 - 12:00 13:30 - 17:00 Uhr
Tel.:+86-10-89150841, +86-10-89150842
2. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Chaoyang (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Chaoyang registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Gebäude 15-A, Hof 5, Jiangtai-Straße (将台路5号院15号楼A座)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:00 - 16:40 Uhr
Tel.: +86-10-57596100
3. Zentrum für Humanressourcen und öffentliche Dienste des Bezirks Haidian (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Haidian registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Xisihuanbei-Straße 73, Bezirk Haidian (Zentrum für Humanressourcen des Bezirks Haidian, 2. Etage, Entwicklungszentrum für Humanressourcen Zhongguancun) (海淀区西四环北路73号)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 12:00, 13:30 - 17:00 Uhr
Tel.: +86-10-68940680
4. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi (Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Shunyi registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: Cangshang-Straße 16, Bezirk Shunyi (Halle Ost, 3. Etage,Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Shunyi) (顺义区仓上街16号)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 9:00 - 11:40; 13:3 - 16:40 Uhr
Tel.:+86-10-89446673
5. Zentrum für Humanressourcen und soziale Sicherheit des Bezirks Tongzhou
(Hinweis: Unternehmen, die im Bezirk Tongzhou registriert sind, können ihre Anträge hier einreichen.)
Adresse: 1. Etage, Gebäude A, Tongzhou-Park, Industriepark für Humanressourcendienstleistung der Stadt Beijing, Gebäude 1, Hof 11, Xinhuadong-Straße, Bezirk Tongzhou (新华东街11号院1号楼中国北京人力资源服务产业园通州园区A座1层)
Öffnungszeiten: montags – freitags, 8:30 - 12:00; 13:00 - 17:00 Uhr
Hinweis: Neueste Informationen über die Beantragungsstandorte erfahren Sie über das offizielle WeChat-Konto des Servicezentrums für in China arbeitende Ausländer der Stadt Beijing.
1. Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte müssen nach Klassifizierungsstandard für in China arbeitende Ausländer relevante Unterlagen, die den Anforderungen der Zertifizierung entsprechen, erreichen. Die Unterlagen müssen von dem Antragsteller unterschrieben und mit dem offiziellen Siegel des Arbeitgebers versehen und nach Bedarf von Zulassungsentscheidungsbehörden zusätzlich überprüft werden.
2. Antragsteller, die nach dem Punktesystem die Anforderungen für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte erfüllen, müssen die folgenden Nachweisunterlagen einreichen: Jahreseinkommen in China (bei weiteren Beantragungen, wie Verlängerung, Aufhebung usw. müssen entsprechende Bescheinigungen zur persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung eingereicht werden), Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen), Zeugnis des höchsten akademischen Grades, Befähigungsnachweis, Arbeitsdauer, Jahresarbeitszeit, HSK-Zertifikat, Bescheinigung zur Arbeitserfahrung bei 500 weltweit führenden Unternehmen sowie Patente.
3. Für Antragssteller, die die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ schon erhalten haben, sind bei einer erneuten Beantragung das Zeugnis des höchsten akademischen Grades (Studiengangs) grundsätzlich nicht erforderlich (Im System sind die hochgeladenen relevanten Unterlagen abrufbar); wenn die beantragte Stelle mit der durch die ursprüngliche Arbeitserlaubnis genehmigten übereinstimmt, sind Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation nicht erforderlich.
4. Wenn die Arbeitsstelle (Beruf), die von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften beantragt wird, mit der von der ursprünglichen Arbeitserlaubnis genehmigten Arbeitsstelle (Beruf) nicht übereinstimmt, müssen Unterlagen zur Zertifizierung der Berufsqualifikation einreicht werden.
5. Antragssteller, die ihre Staatsangehörigkeit geändert haben, müssen die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ erneut beantragen.
6. Informationen zu Regulierungen über Konsularbeglaubigungen erhalten Sie auf http://cs.mfa.gov.cn/ oder bei den entsprechenden chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland.
7. Vertragsdienstleister in Übersee beziehen sich auf die Mitarbeiter ausländischer Unternehmen (einschließlich der Sonderverwaltungszonen Hongkong, Macao und Taiwan), die keine gewerbliche Vertretung (nämlich juristische Person) auf dem chinesischen Festland haben, aber substanzielle Geschäftstätigkeiten im Ausland ausüben. Sie üben vorübergehende Tätigkeiten in China aus, um den Dienstleistungsvertrag vom chinesischen Festland des Arbeitgebers auszuführen. Dabei entstandene Vergütung wird vom Arbeitgeber im Ausland bezahlt. Die Dienstleister müssen über einen entsprechenden akademischen Hintergrund und Berufsqualifikationen verfügen. Die Anzahl der Dienstleister hängt von dem Umfang der Aufgaben ab. Bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in China muss der Vertragsdienstleister außer der obengenannten Unterlagen den Dienstleistungsvertrag vom chinesischen Festland (enthält die Angaben zu Vertragsparteien, Arbeitsort, Dienstleistungsaufgaben, Position, Aufgaben sowie Arbeitsdauer des Antragstellers in China und Seite für Unterschrift) einreichen.
8. Fremdsprachenlehrer müssen grundsätzlich ihre Muttersprache unterrichten, einen Bachelorabschluss oder höher besitzen und über Berufserfahrungen von mehr als 2 Jahre bezüglich des Sprachunterrichts verfügen. Diejenige, die einen Bachelorabschluss oder höher in Fachrichtungen wie Bildung, Sprache sowie Pädagogik erworben haben oder Befähigungsnachweise für Lehrer im eigenen Land oder internationale Befähigungsnachweise für Sprachunterricht erworben haben, können von Anforderungen für Berufserfahrungen befreit werden.
9. Genehmigung der zuständigen Behörde der Branche bezieht sich auf Vertretungsbescheinigung, berufsrechtliche Zulassung als Arzt, kurzfristige ärztliche Genehmigungen, Mitarbeiterzertifikate, rechtlich eingetragene Empfangsbescheinigungen von vorübergehenden Aktivitäten von ausländischen Nichtregierungsorganisationen (einschließlich der Sonderverwaltungszonen Hongkong, Macao und Taiwan) usw. Befähigungsnachweis bezieht sich auf Kochzertifikate, Trainerqualifikationszertifikate usw.
10. Für Antragsteller, die internationale Befähigungsnachweise besitzen und 60 Punkte im Punktesystem für die entsprechende Stelle haben, ist kein akademischer Hintergrund erforderlich. Die internationalen Befähigungsnachweise müssen zertifiziert werden.
Hinweis: Die Angabe zum Gehalt wird als Ergänzungsposten verwendet. Bei erster Beantragung muss eine Verpflichtungserklärung zum Jahreseinkommen eingereicht werden. Bei weiteren Beantragungen (einschließlich Verlängerung, Aufhebung usw.) müssen entsprechende Bescheinigungen zur persönlichen Einkommensteuer identisch mit der Verpflichtungserklärung und Screenshots mit den detaillierten Angaben zur Bezahlung der persönlichen Einkommensteuer der natürlichen Person im elektronischen Steuerbüro der Stadt Beijing (mit offiziellem Siegel versehen) eingereicht werden.
11. Für Antragssteller, die in dem der Arbeitsstelle entsprechendem Fachgebiet promoviert haben, sind Arbeitserfahrungen nicht erforderlich. Für Antragssteller, die innerhalb des letzten einen Jahres den Mastertitel in dem der Arbeitsstelle entsprechendem Fachgebiet erhalten haben, sind Arbeitserfahrungen nicht erforderlich. Ausländer, die die Anforderungen in diesem Abschnitt erfüllen, gehören zu „anderen Ausländern“ (Klasse C).