SCHRITT5 Abholung der Eigentumsurkunde

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2024-07-03

Wohnungskäufer können elektronische Immobilienregistrierungsbescheinigungen über die „Online-Bearbeitungsservice-Plattform für den Bereich der Immobilienregistrierung in Beijing“ (北京市不动产登记领域网上办事服务平台), das offizielle WeChat-Konto „Immobilienregistrierung in Beijing“ (北京市不动产登记), die App „Jingtong“ (京通), die App „Mobiles Registrierungszentrum für Immobilien in Beijing“ (北京市不动产掌上登记中心) und „Internetplattform für Regierungsdienste der Stadt Beijing“ (北京市政务服务网) erhalten.

Wenn Bescheinigungen in Papierform benötigt werden, können Wohnungskäufer diese vor Ort abholen, indem sie den von der zuständigen Behörde der chinesischen Regierung ausgestellten Daueraufenthaltsausweis für Ausländer, oder den Reisepass des Herkunftslandes (bei Reisepässen ist eine notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses ebenfalls erforderlich) sowie die alte Immobilieneigentumsurkunde mitnehmen und sich zur Immobilienregistrierungshalle des Bezirks, in dem sie sich befinden, begeben.

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