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19-10-2023  |  

Fall 1: Neugeborene, für die in Geburtshilfeeinrichtungen ein Impfausweis beantragt wurde

Gemäß den Bestimmungen des „Impfverfahren des Impfprogramms der Stadt Beijing“ sollte jede Geburtshilfeeinrichtung in Beijing jedes ausländische Neugeborene, das in Beijing geboren wurde, innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt mit dem Bacillus Calmette-Guérin (BCG)-Impfstoff und der ersten Dosis des Hepatitis-B-Impfstoffs impfen. Darüber hinaus sollten die Aufzeichnungen über die prophylaktischen Impfungen registriert und die entsprechenden Impfbescheinigungen ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen: Das Original des gültigen Ausweisdokuments eines Elternteils des Neugeborenen (bei ausländischen Staatsangehörigen sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden).

Bearbeitungsstelle: Geburtskliniken von Geburtshilfeeinrichtungen in Beijing

Bearbeitungsfrist: Bitte wenden Sie sich an die Geburtshilfeeinrichtung, um eine Impfbescheinigung für das Neugeborene nach der Impfung zu beantragen. Der Antrag wird so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet.

Gebühren: Kostenlos

Fall 2: Neugeborene, für die keine Impfbescheinigung in Geburtshilfeeinrichtungen beantragt wurde

Erforderliche Unterlagen: Das Original des gültigen Ausweisdokuments eines Elternteils des Neugeborenen (bei ausländischen Staatsangehörigen sind die gültigen Ausweisdokumente deren Reisepässe, die sich innerhalb der Gültigkeitsdauer befinden); Der Nachweis des Wohnsitzes der Eltern des Neugeborenen.

Bearbeitungsstelle: Impfambulanz der Basisgesundheitseinrichtung des Ortes, an dem die Eltern des Neugeborenen wohnen

Bearbeitungsfrist: Bitte wenden Sie sich an die örtliche Basisgesundheitseinrichtung, um eine Impfbescheinigung für das Neugeborene nach der Impfung zu beantragen. Der Antrag wird so schnell wie möglich nach Eingang bearbeitet.

Gebühren: Kostenlos