I. Registrierung der Löschung von Zweigniederlassungen von Partnerschaftsunternehmen

1. Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)

2. Ein Original des Beschlusses über die Löschung der Zweigniederlassung (von allen Partnern unterzeichnet)

3. Ein Original der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Unternehmens (Wenn das steuerliche Unbedenklichkeitsverfahren nach der Online-Prüfung durch die Registrierungsbehörde erledigt sind, müssen keine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Papierform eingereicht werden.)

4. Eine Kopie der Genehmigungsdokumente (Lizenzdokumente) (Wenn die Gesetze, die Verwaltungsvorschriften oder die Bestimmungen des Staatsrats vorschreiben, dass die Löschung der Zweigniederlassung eines Partnerschaftsunternehmens genehmigt werden muss, ist eine Kopie der entsprechenden Genehmigungsdokumente vorzulegen.)

5. Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen die Urschrift und die Abschrift des Gewerbescheins zurückgeben.)

II. Ein Original des Mitteilungs- und Verpflichtungsschreibens für die Registrierung von Marktteilnehmern in Beijing (falls die Angelegenheit mit Hilfe des Mitteilungs- und Verpflichtungssystems bearbeitet wird, ist es auch erforderlich, die Unterlagen „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Investors (des gesetzlichen Vertreters)“ sowie „Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung der Marktteilnehmer der Stadt Beijing – Verpflichtungsschreiben des Einreichers“ einzureichen)

III. Registrierung der vereinfachten Löschung von Zweigniederlassungen von Partnerschaftsunternehmen

(1) Ein Original des Antrags auf Registrierung (Akteneintragung) der Zweigniederlassung (Detaillierte Ausfüllanforderungen finden Sie in den Anmerkungen zum Antrag; die Stadt Beijing führt das Mitteilungs- und Verpflichtungssystem zur Registrierung von Marktteilnehmern ein, und erfolgt die Bearbeitung gemäß dem Verpflichtungssystem, wird das Verpflichtungsschreiben zusammen eingereicht.)

(2) Ein Original der Urschrift und ein Original der Abschrift des Gewerbescheins (Diejenigen, die die Papierversion des Gewerbescheins erhalten haben, müssen die Urschrift und die Abschrift des Gewerbescheins zurückgeben.)

(3) Ein Original des Verpflichtungsschreibens aller Investoren für die vereinfachte Löschung

1. Öffnungszeiten

Werktags 9:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

Verlängerte Arbeitszeiten: Samstag 9:00-13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen, Terminvereinbarung erforderlich)

2. Abwicklungsform und Standorte

Bearbeitung vor Ort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Xisanhuannan-Straße 1 (an der südwestlichen Ecke von Liuliqiao), Bezirk Fengtai, Beijing; Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Umfassende Serviceschalter, Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing

Online-Abwicklung: auf der Webseite banshi.bejing.gov.cn    

3. Bearbeitungsverfahren

(1) Antragsannahme: Bearbeitung 0 Arbeitstage

(2) Prüfung und Entscheidung: sofortige Bearbeitung

(3) Erteilung und Zustellung von Zertifikaten: Zustellung 0 Arbeitstag

4. Gebühren

Gebührenfrei

5. Zuständige Behörde

Das Büro für Marktüberwachung und -verwaltung der Stadt Beijing

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1. Für den Antrag auf Registrierung und sonstige eingereichte Unterlagen soll weißes A4-Papier verwendet werden, die Unterlagen sind mit einem schwarzen oder blauen Tintenstift bzw. Unterschriftsstift ordentlich auszufüllen und zu unterzeichnen. 2. Bei Unterlagen, die am Schalter vor Ort eingereicht werden, sollte das Original eingereicht werden, wenn kein Hinweis für die Einreichung in Kopie angegeben ist (fehlt der Hinweis auf die Einreichung in Kopie, so ist das Original vorzulegen); bei der Einreichung der Kopie soll der Vermerk „Übereinstimmend mit dem Original“ beigefügt werden und die Kopie muss vom Antragsteller oder dem durch den Antragsteller benannten Vertreter oder gemeinsam betrauten Bevollmächtigten unterzeichnet werden. 3. Erfolgt der Antrag auf Registrierung während des gesamten Prozesses elektronisch, können rechtliche Qualifikationsnachweise, Identitätsnachweise, Zulassungsbescheinigungen, Satzungen, Beschlüsse und andere Dokumente als Original-Abbilder (Original-Fotokopien) über das vollständig elektronische Registrierungssystem eingereicht werden, oder man kann gemäß den Formatstandards für Antragsdokumente, die vom Registrierungssystem festgelegt wurden, relevante Unterlagen erstellen und diese verwenden. 4. Werden bei den einzureichenden Unterlagen Unterschriften benötigt, soll auf die Anmerkungen für den Antragsteller im Antragsformular Bezug genommen werden; ist die zu unterschreibende Person nicht explizit genannt, wird bei einer natürlichen Person vom Antragsteller selbst, bei einer juristischen Person und anderen Organisationen vom gesetzlichen Vertreter bzw. der verantwortlichen oder unterschriftsberechtigten Person unterschrieben und mit dem offiziellen Stempel versehen. Wenn eine persönliche Unterschrift nicht möglich ist, ist die Vorlage einer vom Vollmachtgeber unterzeichneten Unterschriftsvollmacht erforderlich. Die Vollmacht muss im Original vorliegen und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben werden, und die bevollmächtigte Person muss mit der Registrierungsbehörde bei der Durchführung der Echtnamen-Authentifizierung zusammenarbeiten. 5. Bei fremdsprachigen Unterlagen oder bei beglaubigten bzw. legalisierten Dokumenten sollte der Inhalt genau ins Chinesische übersetzt werden, und die chinesische Übersetzung sowie das fremdsprachige Originaldokument sind gleichzeitig einzureichen, wobei der Vermerk „Genaue Übersetzung“ hinzuzufügen ist. Die Übersetzungsstelle sollte ihren offiziellen Stempel (Sonderstempel für Übersetzungen) auf das übersetzte Dokument anbringen oder eine Kopie der Nachweisdokumente über die rechtlichen Qualifikation, wie z. B. eine Kopie des Gewerbescheins, beifügen und den Übersetzer sowie seine Kontaktdaten angeben. Natürliche Personen sollten auf dem übersetzten Dokument unterschreiben, die Kontaktdaten angeben und eine Kopie der entsprechenden Übersetzungsqualifikation oder eine Kopie des Personalausweises des Übersetzers beifügen. 6. Bei der Bearbeitung von Registrierungs- und Akteneintragungsangelegenheiten sollte der Antragsteller mit der Registrierungsbehörde zusammenarbeiten, um die Echtnamen-Authentifizierung der betreffenden Person mit Hilfe des Echtnamen-Authentifizierungssystems unter Verwendung von Gesichtserkennung und anderen Mitteln durchzuführen. Ist die betreffende Person aus besonderen Gründen nicht in der Lage, ihre Identitätsinformationen über das Echtnamen-Authentifizierungssystem zu überprüfen, kann sie ein gemäß dem Gesetz ein notariell beglaubigtes Dokument zum Nachweis ihrer Identität vorlegen oder sich mit ihrem Ausweisdokument vor Ort begeben, um die Bearbeitung vorzunehmen.