10-09-2020  |  

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1. Ein Original des Personalausweises des Mandatsträgers.

2. In folgenden Fällen sind weitere Unterlagen einzureichen:

(1) Für den Erhalt von Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen, von einheitlichen Rechnungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen, von gewöhnlichen Rechnungen für die Mehrwertsteuer und von gewöhnlichen elektronischen Rechnungen für die Mehrwertsteuer müssen die „Goldene Steuerfestplatte“ (die „Steuerkontrollfestplatte“), der UKey für Steuerangelegenheiten oder die „Steuererklärungsfestplatte“ vorgelegt werden. Für den Online-Erhalt von Rechnungen müssen die entsprechenden Geräte nicht mitgebracht werden.

(2) Bei Einzug der Rechnung von der Fiskalkasse sollte die Benutzerkarte der Fiskalkasse eingereicht werden.

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1. Bezirk Dongcheng:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 17:00 Uhr

Standorte: Schalter für Rechnungsverwaltung, 1. Steuerdienststelle, Steuerbüro des Bezirks Dongcheng, Zhushikoudong-Straße 14, Bezirk Dongcheng, Beijing

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Dongcheng: Schalter für umfassende Angelegenheiten, Jinbao-Straße 52, Bezirk Dongcheng, Beijing

2. Bezirk Xicheng:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:00 Uhr

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Xicheng der Stadt Beijing: (Steuerserviceschalter, 3. Etage, Block D, Gebäude 8, Xuanwumenwai-Straße, Bezirk Xicheng, Beijing)

3. Bezirk Fengtai:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 17:00 Uhr, keine Mittagspause (verlängerte Servicezeiten: werktags 8:30 bis 9:00 Uhr, 17:00 bis 17:30 Uhr), samstags 8:30 bis 12:30 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen (Termine bitte einen Werktag im Voraus vereinbaren)

Standort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Fengtai: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 1. Etage, Nanyuan-Straße 7, Bezirk Fengtai, Beijing (südwestliche Ecke der Muxiyuan-Brücke, Nansanhuan)

4. Bezirk Daxing:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:00 bis 17:30 Uhr

Standort: Subzentrum für gewerbliche Steuerangelegenheiten des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Daxing: Selbstbedienungsautomaten und Schalter 3 in der Halle für Rechnungen, 1. Etage, Gebäude 3, Hof 18, Jinxing-Straße, Bezirk Daxing, Beijing

5. Bezirk Miyun:

Öffnungszeiten: werktags 8:30 bis 17:00 Uhr, samstags 9:00 bis 11:00 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Standort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Miyun: Schalter für umfassende Angelegenheiten, Halle für umfassenden Steuerservice, 2. Etage, Xindong-Straße 285, Bezirk Miyun, Beijing

6. Bezirk Pinggu:

An Werktagen von 9:00 bis 17:00 Uhr

Standorte: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Pinggu: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 2. Etage, Linyinbei-Straße 13 (Informationsgebäude), Bezirk Pinggu, Beijing

1. Steuerdienststelle (Halle für Steuerservice), Steuerbüro des Bezirks Pinggu: Schalter für Rechnungsverwaltung, 1. Etage, Gufeng-Straße 198, Bezirk Pinggu, Beijing

7. Bezirk Yanqing:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 17:00 Uhr

Standort: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 1. Etage, Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Yanqing: Qingyuan-Straße 60, Bezirk Yanqing, Beijing

8. Bezirk Huairou:

Öffnungszeiten: werktages 8:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr

Standorte: Subzentrum für Steuerangelegenheiten des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Huairou: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 1. Etage, Kaifang-Straße 33, Bezirk Huairou, Beijing

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Huairou: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 1. Etage, Yanqi-Straße 53, Bezirk Huairou, Beijing

9. Bezirk Fangshan:

An Werktagen von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr

Standort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Fangshan: Schalter 29 im Steuerservice-Bereich, Halle 4, 2. Etage, Haotianbei-Straße 38, Gemeinde Changyang, Bezirk Fangshan, Beijing

10. Bezirk Changping:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:30 Uhr

Erste Steuerdienststelle des Büros für Steuern des Bezirks Changping der Stadt Beijing der staatlichen Steuerverwaltung: Umfassende Serviceschalter 7-10 in der 1. Etage, Changsheng-Straße 12, Bezirk Changping, Beijing; Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Changping der Stadt Beijing: Umfassender Serviceschalter 1 in der 1. Etage, Gebäude 4, Hof 22, Longshui-Straße, Bezirk Changping, Beijing

11. Bezirk Chaoyang:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:00 Uhr

Standorte:

1. Steuerdienststelle des Bezirks Chaoyang: Schalter für umfassende Angelegenheiten, Gebäude 5, Grünland-Zentrum, Zone 4 im Wangjing-Ostpark, Hongtaidong-Straße, Bezirk Chaoyang, Beijing

3. Steuerdienststelle des Bezirks Chaoyang: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 1. Etage, Hongjunyingnan-Straße A-3, Laiguangying, Bezirk Chaoyang, Beijing

4. Steuerdienststelle des Bezirks Chaoyang: Schalter für umfassende Angelegenheiten, Gebäude B, Xidawang-Straße A-12, Bezirk Chaoyang, Beijing

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Chaoyang: Schalter für umfassende Angelegenheiten, 2. Etage, Xiaoyunli 1, Xiaoyun-Straße, Bezirk Chaoyang, Beijing

12. Bezirk Haidian:

Öffnungszeiten:

1. Steuerdienststelle (Subzentrum Zhongguancun des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian): werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:30 Uhr; 

3. Steuerdienststelle (Subzentrum Lianxiangqiao des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian): werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:00 Uhr; 

4. Steuerdienststelle (Subzentrum Shangdi des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian): werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:30 Uhr; 

4. Steuerdienststelle (Halle für Steuerservice des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian): werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:00 Uhr

Adressen:

Erste Steuerdienststelle (Subzentrum Zhongguancun des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian der Stadt Beijing) Umfassende Serviceschalter in der 2. Etage, Internet-Finanzindustriepark, Dongranbei-Straße 9, Bezirk Haidian, Beijing; 

Dritte Steuerdienststelle (Subzentrum Lianxiangqiao des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian der Stadt Beijing) Umfassende Serviceschalter in der 1. Etage, Subzentrum Lianxiangqiao des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian, im Hof 5 der Zaojunmiao-Straße, Bezirk Haidian, Beijing; 

Vierte Steuerdienststelle (Steuerservicehalle des Servicezentrums für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Haidian)Umfassende Serviceschalter in der 1. Etage, Dongbeiwangnan-Straße A-29, Bezirk Haidian, Beijing

13. Bezirk Shijingshan:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:30 Uhr

Standorte: Halle für Steuerservice, Steuerbüro des Bezirks Shijingshan der Staatlichen Steuerverwaltung: Schalter 11-20, Halle für Steuerservice, Gebäude 2 (Zhonghai-Gebäude A), Hof 255, Chengxing-Straße, Bezirk Shijingshan, Beijing

14. Wirtschaftliche und Technologische Entwicklungszone Beijing:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:00 Uhr

Standort: Halle für Steuerservice der Wirtschaftlichen und Technologischen Entwicklungszone Beijing: Schalter 16, 17, 18 und 19, Halle für Steuerservice, 3. Etage, Block B, Yichengcaifu-Zentrum, Ronghuazhong-Straße 10, Wirtschaftliche und Technologische Entwicklungszone Beijing

15. Bezirk Tongzhou:

Zentrum für Regierungsangelegenheiten: An Werktagen von 8:30 bis 17:30 Uhr; samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen); Professionelle Halle: An Werktagen von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr

Erste Steuerdienststelle des Büros für Steuern des Bezirks Tongzhou der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter, Yuqiao-Xili 71, Bezirk Tongzhou, Beijing; Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Substadtzentrums von Beijing: Zone 2, Xinhuadong-Straße 48 (an der südöstlichen Ecke), Bezirk Tongzhou, Beijing (Umfassende Serviceschalter)

16. Bezirk Mentougou:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:30 bis 17:00 Uhr

Standorte:

Erster Bürobereich des Büros für Steuern des Bezirks Mentougou der Stadt Beijing: Umfassende Serviceschalter in der 1. Etage, Ya'an-Straße 9, Shilong-Industriezone, Bezirk Mentougou, Beijing;

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Mentougou: Umfassende Serviceschalter in der 2. Etage, Binhe-Straße 72, Bezirk Mentougou

17. Bezirk Shunyi:

Öffnungszeiten: werktags 9:00 bis 17:00 Uhr

Standorte:

Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten des Bezirks Shunyi: Schalter für umfassende Angelegenheiten, Sonderbereich für Steuerangelegenheiten, Hof 3, Fuxingdong-Straße, Bezirk Shunyi, Beijing

Steuerservicehalle für Privatunternehmen des Bezirks Shunyi: Schalter für umfassende Angelegenheiten, Steuerservicehalle für Privatunternehmen, Xinshunnan-Straße 39, Bezirk Shunyi, Beijing

Gebühren:

Gebührenfrei

Zuständige Behörde:

1. Der Steuerzahler ist für die Echtheit und Rechtmäßigkeit der eingereichten Unterlagen verantwortlich.

2. Unter der Voraussetzung, dass die Informationen vollständig und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Annahme erfüllt sind, muss der Steuerzahler sich höchstens einmal zur Steuerbehörde begeben.

3. Steuerzahler, die die Ausstellung von Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen benötigen, müssen sich auch als allgemeine Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen und erhalten dann Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen, nachdem die Steuerbehörde die Höchstgrenze für die Ausstellung von Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen überprüft und genehmigt hat. Steuerzahler, die in den Umfang des Pilotprojekts für kleine Mehrwertsteuerzahler zur eigenständigen Ausstellung von Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen aufgenommen wurden, müssen sich nicht als allgemeine Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen und erhalten dann Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen, nachdem die Steuerbehörde die Höchstgrenze für die Ausstellung von Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen überprüft und genehmigt hat.

4. Steuerzahler, die nicht zum ersten Mal Rechnungen erhalten, sollten bei ihren Rechnungen im Voraus die „Überprüfung alter Rechnungen“ vornehmen.

5. Der Steuerzahler ist verpflichtet, Angelegenheiten bezüglich der Steuererklärung und der Abrechnung der Steuerkarte zu erledigen, bevor er in jedem Erklärungszeitraum zum ersten Mal Rechnungen erhält.

6. Steuerzahler der steuerlichen Kreditwürdigkeitsstufe A können Rechnungen für die Mehrwertsteuer für höchstens 3 Monate auf einmal erhalten, während Steuerzahler der Stufe B Rechnungen für die Mehrwertsteuer für höchstens 2 Monate auf einmal erhalten können. Dieser Artikel gilt nicht für oben genannte Steuerzahler, die innerhalb von zwei Jahren steuerlich rechtswidrige Handlungen begangen haben und Aufzeichnungen über die Übergabe an Justizbehörden besitzen, oder bei denen der Fall von den Steuerbehörden registriert wurde und gegen die Steuerermittlungen durchgeführt werden.

7. Bei Steuerzahlern der steuerlichen Kreditwürdigkeitsstufe A wird die Verbrauchsmenge der gewöhnlichen Rechnungen nach Bedarf festgelegt.

8. Bei Steuerzahlern der steuerlichen Kreditwürdigkeitsstufe D werden die Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen gemäß den Richtlinien für allgemeine Steuerzahler im Betreuungszeitraum ausgestellt, und die gewöhnlichen Rechnungen für die Mehrwertsteuer werden gemäß den Richtlinien der Übergabe (Überprüfung) alter Rechnungen für die Bereitstellung neuer Rechnungen in streng begrenzter Menge ausgestellt.

9. Erhält ein Steuerzahler im Betreuungszeitraum mehrmals innerhalb eines Monats Sonderrechnungen, so hat er ab dem zweiten Erhalt einer Sonderrechnung im selben Monat eine Mehrwertsteuervorauszahlung in Höhe von 3 % des Umsatzvolumens der beim letzten Mal erhaltenen und ausgestellten Sonderrechnungen zu leisten.

10. Steuerzahler, die Rechnungen über das Beijinger Online-Büro für Steuern beantragen, müssen die Online-Steuerservicefunktion freischalten, und die zuständige Person muss von der Einheit (Unternehmen oder Organisation) auf der Online-Steuerplattform autorisiert werden.

11. Steuerzahler der steuerlichen Kreditwürdigkeitsstufe A und B, sowie Steuerzahler mit einem von der staatlichen Steuerbehörde auf Präfektur-Ebene festgestellten niedrigen Steuerrisiko, die noch nicht eingestuft wurden (ausgenommen sind neu gegründete kleinen Handelsunternehmen), können sich freiwillig für die Online-Antragsmethode zum Erhalt von Mehrwertsteuerrechnungen entscheiden.

12. Einheiten (Unternehmen oder Organisationen) und Einzelpersonen können die Nationale Plattform zur Überprüfung von Mehrwertsteuerrechnungen (https://inv-veri.chinatax.gov.cn) besuchen, um die Informationen von Mehrwertsteuer-Sonderrechnungen, gewöhnlichen Rechnungen für die Mehrwertsteuer, gewöhnlichen elektronischen Rechnungen für die Mehrwertsteuer, einheitlichen Rechnungen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen und einheitlichen Rechnungen für den Verkauf von Gebrauchtwagen zu überprüfen, die durch das System zur Verwaltung von Mehrwertsteuerrechnungen ausgestellt wurden.

13. Die Adressen der Steuerservicehallen und die Webseite des Beijinger Online-Büros für Steuern finden Sie auf der Portalwebseite der Beijinger Steuerbehörden, oder Sie können unter der Steuerservice-Hotline +86-10-12366 anrufen, um eine Auskunft zu erhalten.