Dinge, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, wenn Sie in China arbeiten und leben

german.beijing.gov.cn
2024-04-25

(I) Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihres Visums.

Wenn Sie mit einem Visum nach China einreisen und planen, in China zu arbeiten oder zu leben, müssen Sie das Visum innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreisedatum gemäß den Voraussetzungen in eine Aufenthaltserlaubnis umtauschen; wenn Sie die Aufenthaltsdauer Ihres Visums verlängern möchten, müssen Sie dies 7 Tage vor Ablauf der im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit der lokalen Volksregierung auf oder über der Kreisebene Ihres Aufenthaltsorts beantragen und gemäß den Anforderungen die entsprechenden Unterlagen über den Grund des Antrags vorlegen.

(II) Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie vorhaben, nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis sich weiterhin in China aufzuhalten, müssen Sie 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Verlängerung beantragen. Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und Ihren Reisepass erneuern lassen, oder wenn sich sonstige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung der Aufenthaltsdokumente ändern, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit eine Änderung der Daten beantragen.

(III) Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Arbeitserlaubnis.

1. Ausländer, die in China arbeiten, müssen eine Arbeitserlaubnis erlangen. Diejenigen, die nach China kommen, um für weniger als 90 Tage (einschließlich 90 Tage) zu arbeiten, müssen unter Vorlage der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ bei der chinesischen Botschaft (beim chinesischen Konsulat) im Ausland ein Z-Visum beantragen und gemäß der auf dem Visum angegebenen Zeit in China arbeiten. Diejenigen, die nach China kommen, um für mehr als 90 Tage zu arbeiten, müssen unter Vorlage der „Mitteilung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer“ bei der chinesischen Botschaft (beim chinesischen Konsulat) im Ausland ein Z-Visum beantragen und innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise in China bei der Verwaltungsabteilung für in China arbeitende Ausländer ihres Arbeitsorts die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ beantragen und nach Erhalt der Arbeitserlaubnis gemäß der angegebenen Gültigkeitsdauer in China arbeiten.

2. 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ muss ein Verlängerungsantrag bei der Verwaltungsabteilung für in China arbeitende Ausländer des Arbeitsorts gestellt werden.

3. Wenn sich persönliche Daten (Name, Passnummer, berufliche Position) und andere Angelegenheiten ändern, müssen diese Änderungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Datum der Änderungen bei der Verwaltungsabteilung für in China arbeitende Ausländer des Arbeitsorts beantragt werden.

(IV) Sonstige zu beachtende Angelegenheiten.

1. Das Hinterlassen von Kommentaren auf chinesischen sozialen Plattformen muss in Übereinstimmung mit den chinesischen Gesetzen und Vorschriften erfolgen.

2. Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen.

3. Bitte fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen, einschließlich Gebäude, Gelände und Einrichtungen, die direkt vom Staat für militärische Zwecke genutzt werden.