Dinge, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, wenn Sie in China arbeiten und leben

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2024-04-25

(I) Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihres Visums.

Wenn Sie mit einem Visum nach China einreisen und planen, in China zu arbeiten oder zu leben, müssen Sie das Visum innerhalb von 30 Tagen nach dem Einreisedatum gemäß den Voraussetzungen in eine Aufenthaltserlaubnis umtauschen; wenn Sie die Aufenthaltsdauer Ihres Visums verlängern möchten, müssen Sie dies 7 Tage vor Ablauf der im Visum angegebenen Aufenthaltsdauer bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit der lokalen Volksregierung auf oder über der Kreisebene Ihres Aufenthaltsorts beantragen und gemäß den Anforderungen die entsprechenden Unterlagen über den Grund des Antrags vorlegen.

(II) Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie vorhaben, nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis sich weiterhin in China aufzuhalten, müssen Sie 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Verlängerung beantragen. Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und Ihren Reisepass erneuern lassen, oder wenn sich sonstige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung der Aufenthaltsdokumente ändern, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen bei der Abteilung für Ausreise- und Einreiseverwaltung der Behörde für öffentliche Sicherheit eine Änderung der Daten beantragen.

(III) Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Arbeitserlaubnis.

1. Ausländer, die in China arbeiten, müssen eine Arbeitserlaubnis für Ausländer besitzen.

Ausländer mit einer befristeten Arbeitserlaubnis für bis zu 30 Tage arbeiten im Rahmen der angegebenen Gültigkeitsdauer. Sie halten sich während der im Z-Visum angegebenen Aufenthaltsdauer in China auf.

Ausländer mit einer befristeten Arbeitserlaubnis für über 30 Tage arbeiten im Rahmen der angegebenen Gültigkeitsdauer. Sie beantragen bei der Einwanderungsbehörde mit ihrer Arbeitserlaubnis und dem Z-Visum sowie anderen Ausweisen eine Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung mit einer Gültigkeit von 90 Tagen.

Ausländische Künstler (Ensembles oder Einzelpersonen) können ihre Aufenthaltserlaubnis, das Z-Visum sowie andere Ausweise bei der Einwanderungsbehörde am Ort der registrierten Veranstaltungseinrichtung oder des ersten Auftritts beantragen. Sofern bereits eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, ist für weitere Auftritte an anderen Orten in China keine erneute Beantragung erforderlich.

2. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis für Ausländer hat der Arbeitgeber einen Verlängerungsantrag bei den zuständigen Ausländerarbeitsbehörden am Arbeitsort zu stellen.

3. Bei Änderungen persönlicher Daten (wie Name, Reisepassnummer oder Berufsbezeichnung) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Änderung bei den zuständigen Ausländerarbeitsbehörden am Arbeitsort zu melden.

(IV) Sonstige zu beachtende Angelegenheiten.

1. Das Hinterlassen von Kommentaren auf chinesischen sozialen Plattformen muss in Übereinstimmung mit den chinesischen Gesetzen und Vorschriften erfolgen.

2. Die Haltung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen.

3. Bitte fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen, einschließlich Gebäude, Gelände und Einrichtungen, die direkt vom Staat für militärische Zwecke genutzt werden.

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