Zahlung der Einkommensteuer

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2024-04-25

Status als in China ansässige und nicht in China ansässige Personen

Ausländische Staatsangehörige, die einen Wohnsitz in China haben oder keinen Wohnsitz in China haben und in einem Steuerjahr insgesamt 183 Tage oder mehr in China gewohnt haben, sind in China steuerlich ansässig, und das Einkommen, das von in China ansässigen Personen innerhalb oder außerhalb Chinas erzielt wird, unterliegt gemäß dem Einkommensteuergesetz der Volksrepublik China und anderen einschlägigen Vorschriften der Einkommensteuer. Personen, die keinen Wohnsitz in China haben und nicht in China wohnen, oder Personen, die keinen Wohnsitz in China haben und in einem Steuerjahr insgesamt weniger als 183 Tage in China gewohnt haben, gelten als nicht in China ansässige Personen. Das Einkommen, das von nicht in China ansässige Personen innerhalb Chinas erzielt werden, unterliegt gemäß dem Einkommensteuergesetz der Volksrepublik China und anderen einschlägigen Vorschriften der Einkommensteuer.

Personen, die keinen Wohnsitz in China haben und nicht in China wohnen, oder Personen, die keinen Wohnsitz in China haben und in einem Steuerjahr insgesamt weniger als 183 Tage in China gewohnt haben, gelten als nicht in China ansässige Personen. Das Einkommen, das von nicht in China ansässige Personen innerhalb Chinas erzielt werden, unterliegt gemäß dem Einkommensteuergesetz der Volksrepublik China und anderen einschlägigen Vorschriften der Einkommensteuer.

Erklärung für die zusammengefasste Abrechnung und Steuerfestsetzung der Gesamteinkommen

Wenn ein Ausländer, der in China steuerlich ansässig sind, während des Steuerjahres Gesamteinkommen aus vier Arten von Einkünften erzielt, darunter Löhne und Gehälter, Einkommen aus Arbeitsentgelt, Einkommen aus Autorenhonorar, Einkommen aus Lizenzgebühren usw., muss er innerhalb des Zeitraums vom 1. März bis zum 30. Juni des folgenden Jahres, in dem die Einkünfte erzielt wurden, das „Erklärungsformular für die jährliche Selbsterklärung der Einkommensteuer“ und andere relevante Unterlagen ausfüllen und bei den Steuerbehörden die zusammengefasste Abrechnung und Steuerfestsetzung der Gesamteinkommen hinsichtlich der Einkommensteuer bearbeiten. Ausländer, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, sind von der Bearbeitung der zusammengefassten Abrechnung und Steuerfestsetzung befreit:

(I) Die in den Steuerrichtlinien festgelegten Bedingungen für die Befreiung von der Erklärung für die zusammengefasste Abrechnung und Steuerfestsetzung wurden erfüllt;

(II) Der im Voraus gezahlte Steuerbetrag stimmt mit dem zu zahlenden Steuerbetrag überein, der im Rahmen der zusammengefassten Abrechnung und Steuerfestsetzung festgestellt wurde;

(III) Die Bedingungen für die Steuererstattung im Rahmen der zusammengefassten Abrechnung und Steuerfestsetzung wurden erfüllt, aber die betreffende Person möchte keinen Antrag auf Steuerrückerstattung stellen.

Wenn ausländische Staatsangehörige nicht wissen, ob sie die zusammengefasste Abrechnung und Steuerfestsetzung bearbeiten müssen, können sie sich zur Steuerservicehalle der örtlichen Steuerbehörde begeben, um sich über die entsprechenden Richtlinien zu erkundigen und um Unterstützung zu bitten.

Bearbeitungsmethode: Für die Bearbeitung können sich die Steuerzahler zur örtlichen Servicehalle für Regierungsangelegenheiten oder zur Steuerservicehalle der örtlichen Steuerbehörde begeben, oder man kann auch die mobile Einkommensteuer-App herunterladen oder die offizielle Webseite des elektronischen Steuerbüros für natürliche Personen zur Bearbeitung nutzen. Ausländische Personen, die zum ersten Mal die mobile Einkommensteuer-App oder die offizielle Webseite des elektronischen Steuerbüros nutzen, müssen einen Registrierungscode bei der örtlichen Steuerbehörde beantragen. Steuerzahler können sich an die Steuerservicehalle wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Ausländer, die keine in China ansässige Personen sind, müssen keine zusammengefasste Abrechnung und Steuerfestsetzung der Gesamteinkommen bearbeiten.

Webadresse des elektronischen Steuerbüros für natürliche Personen der Webseite der Staatlichen Steuerverwaltung: https://etax.chinatax.gov.cn

Inanspruchnahme von Vorzugsbehandlung im Rahmen von Steuerabkommen

Chinas Netzwerk von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung umfasst bereits 114 Länder (Regionen). Ausländische Staatsangehörige, die gemäß den Bestimmungen der Abkommen Anspruch auf Steuerermäßigungen oder -befreiungen haben, können selbst beurteilen, ob sie die Voraussetzungen für die Vorzugsbehandlung im Rahmen der Abkommen erfüllen, sodass sie die Vorzugsbehandlung im Rahmen der Abkommen in Anspruch nehmen, wenn sie selbst eine Erklärung abgeben oder eine Abzugserklärung durch einen Abzugsverpflichteten abgeben, und die relevanten Unterlagen werden zur späteren Überprüfung aufbewahrt. Einzelheiten zu den Abkommen finden Sie unter der Rubrik „Steuerabkommen“ auf der Webseite der Staatlichen Steuerverwaltung.

Webadresse der Rubrik „Steuerabkommen“ auf der Webseite der Staatlichen Steuerverwaltung:

https://www.chinatax.gov.cn/chinatax/n810341/n810770/common_list_ssty.html