Sozialversicherung

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2024-04-25

Ausländer, die in China arbeiten, müssen gemäß den einschlägigen Bestimmungen von „Sozialversicherungsgesetz der Volksrepublik China“ und „Vorläufige Maßnahmen für die Teilnahme an der Sozialversicherung von in China beschäftigten Ausländern“ an der Sozialversicherung teilnehmen.

Personen, die an der Sozialversicherung teilnehmen können

(I) Ausländer, die legal arbeiten und die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ sowie die Aufenthaltsdokumente für Ausländer in Übereinstimmung mit dem Gesetz erhalten haben, sowie Ausländer, die im Besitz eines Daueraufenthaltsausweises für Ausländer sind.

(II) Diejenigen, die einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitsstelle in China unterzeichnet haben und von der Arbeitsstelle entlohnt werden; oder diejenigen, die einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen unterzeichnet haben und zur Arbeit nach China entsandt und von der Arbeitsstelle in China entlohnt werden.

(III) Das Alter liegt innerhalb der Altersgrenze für die Erwerbstätigkeit (vor dem 60. Lebensjahr für Männer und vor dem 55. Lebensjahr für Frauen).

Gebührenzahlung für Versicherungsteilnehmer

(I) Neue Versicherungsteilnehmer, die in China arbeiten, müssen ab dem Monat, in dem ihre Beschäftigung in China beginnt, an der Versicherung teilnehmen und die Versicherungsgebühren zahlen;

(II) Der Grundbetrag und der Anteil bei der Gebührenzahlung für die Art von Versicherung, an der ausländische Personen teilnehmen, sind nach den Standards für chinesische Versicherungsteilnehmer des Einzahlungsorts festzulegen.

Gegenseitige Freistellungsregelungen

Nach den Informationen auf der Webseite des Ministeriums für Humanressourcen und soziale Sicherheit hat China Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, Korea, Dänemark, Kanada, Finnland, der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Japan, Serbien, Luxemburg und anderen Ländern unterzeichnet. Personen mit der Staatsangehörigkeit von Ländern, die Sozialversicherungsabkommen mit China geschlossen haben, können gemäß dem Abkommen innerhalb des festgelegten Zeitraums von der Gebührenpflicht für festgelegte Versicherungsarten befreit werden.

Bearbeitungsort: Servicehalle für Regierungsangelegenheiten oder Servicehalle des Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit am Arbeitsort.

Webadresse der Webseite des Ministeriums für Humanressourcen und soziale Sicherheit: http://www.mohrss.gov.cn