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Leitfaden für Arbeit und Leben in China für ausländische Geschäftsleute
Relevante Dienstleistungen für die Arbeit in China
Ausländer, die in China arbeiten, müssen gemäß den einschlägigen Bestimmungen von „Sozialversicherungsgesetz der Volksrepublik China“ und „Vorläufige Maßnahmen für die Teilnahme an der Sozialversicherung von in China beschäftigten Ausländern“ an der Sozialversicherung teilnehmen.
Personen, die an der Sozialversicherung teilnehmen können
(I) Ausländer, die legal arbeiten und die „Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“ sowie die Aufenthaltsdokumente für Ausländer in Übereinstimmung mit dem Gesetz erhalten haben, sowie Ausländer, die im Besitz eines Daueraufenthaltsausweises für Ausländer sind.
(II) Diejenigen, die einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitsstelle in China unterzeichnet haben und von der Arbeitsstelle entlohnt werden; oder diejenigen, die einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen unterzeichnet haben und zur Arbeit nach China entsandt werden.
(III) Das Alter liegt innerhalb der Altersgrenze für die Erwerbstätigkeit (vor dem 60. Lebensjahr für Männer und vor dem 55. Lebensjahr für Frauen).
Gebührenzahlung für Versicherungsteilnehmer
(I) Für neu versicherte Arbeitnehmer, die in Festlandchina arbeiten, muss der Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen nach der Beantragung der Arbeitserlaubnis die Sozialversicherungsregistrierung vornehmen.
(II) Der Grundbetrag und der Anteil bei der Gebührenzahlung für die Art von Versicherung, an der ausländische Personen teilnehmen, entsprechen den Vorschriften für chinesische Versicherte am selben Versicherungsort.
Gegenseitige Freistellungsregelungen
Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Landes, das mit China bilaterale oder multilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und die in der Volksrepublik China arbeiten, können gemäß den Bestimmungen des Abkommens von ihrer Zahlungsverpflichtung für entsprechende Versicherungsarten innerhalb eines festgelegten Zeitraums befreit werden. Bis zum heutigen Tag hat China Sozialversicherungsabkommen mit Ländern wie Deutschland, Südkorea, Dänemark, Kanada, Finnland, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Japan, Serbien, Luxemburg, Frankreich (noch nicht in Kraft getreten) und Kirgisistan (noch nicht in Kraft getreten) unterzeichnet.
Bearbeitungsort: Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten oder Servicezentrum des Büros für Humanressourcen und soziale Sicherheit; Online-Servicezentrum für Sozialversicherung
Webadresse der Webseite des Ministeriums für Humanressourcen und soziale Sicherheit: http://www.mohrss.gov.cn