Arbeitserlaubnis

german.beijing.gov.cn
2024-04-25

Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für Ausländer sind folgende Unterlagen erforderlich:

(I) Ausgefüllter „Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“;

(II) Nachweis über Arbeitsqualifikationen und -erfahrungen;

(III) Abschlusszeugnis (akademisches Zeugnis) des höchsten Bildungsabschlusses oder entsprechende Zulassungsdokumente bzw. Nachweise der beruflichen Qualifikationen, das/die durch eine Apostille bescheinigt wurde(n) (für Länder, die dem „Übereinkommen über die Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden“ beigetreten sind) oder durch chinesische Botschaften bzw. Konsulate im Ausland legalisiert wurde(n);

(IV) Nachweis über das Nichtvorliegen von Vorstrafen;

(V) Medizinische Untersuchungsbescheinigung;

(VI) Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung (einschließlich Entsendungsschreiben eines multinationalen Unternehmens);

(VII) Reisepass oder internationales Reisedokument des Antragstellers;

(VIII) Frontales Foto des Antragstellers ohne Kopfbedeckung, das innerhalb von 6 Monaten aufgenommen wurde;

(IX) Relevante Bescheinigungsunterlagen von mitreisenden Familienmitgliedern;

(X) Andere relevante Unterlagen. Bearbeitungsmethode und -ort: Der Arbeitgeber meldet sich über die nationale Online-Serviceplattform für Humanressourcen und soziale Sicherheit (http://www.12333.gov.cn) im Managementsystem für ausländische Arbeitskräfte in China an und erledigt die Formalitäten online.

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