Antragstellung von Reiseausweisen für Reise zwischen Hongkong, Macao und Festland (für Personen ohne chinesische Staatsangehörigkeit)

2025-10-16

Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau, die nicht die chinesische Staatsangehörigkeit besitzen (im Folgenden als nicht chinesische Staatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt in Hongkong und Macau bezeichnet), können sich bei der von der Einwanderungsbehörde der Volksrepublik China beauftragten China Travel Service Group in Hongkong oder der China Travel Service in Macau mit einem Antrag auf die Ausstellung eines Reiseausweises wenden, wenn sie aus kurzfristigen Gründen, wie Investitionen, Besuch von Verwandten und Freunden, Tourismus, Geschäfte, Seminare oder Austausch, das Gebiet Festlandchinas betreten möchten. Der Reiseausweis, der von den Einwanderungsbehörden der öffentlichen Sicherheit in Festlandchina ausgestellt wird, ist fünf Jahre lang gültig. Die Inhaber können innerhalb der Gültigkeitsdauer des Dokuments mehrmals das Gebiet Festlandchinas betreten und dürfen jeweils nicht länger als 90 Tage dort verweilen. Bei der erstmaligen Antragstellung für einen Reiseausweis müssen die nicht chinesischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthalt in Hongkong und Macau einen Antrag an die China Travel Service Group in Hongkong beziehungsweise die China Travel Service in Macau stellen. Bei der Erneuerung oder Nachtragung eines Reiseausweises können sie einen Antrag an die China Travel Service Group in Hongkong oder die China Travel Service in Macau oder eine Einwanderungsbehörde der öffentlichen Sicherheit auf Bezirks- oder höherer Ebene in Festlandchina stellen.

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