Hallo, ich werde am 16.Hallo, ich werde am 16.12 von Frankfurt nach Kuala Lumpur fliegen mit Zwischenstopp in Peking. Ich bin türkische Staatsbürgerin. Ich werde 5h am Flughafen sein aber den Tranist Bereich NICHT verlassen. Muss ich vorher ein Visum beantragen?12 von Frankfurt nach Kuala Lumpur fliegen mit Zwischenstopp in Peking. Ich bin türkische Staatsbürgerin. Ich werde 5h am Flughafen sein aber den Tranist Bereich NICHT verlassen. Muss ich vorher ein Visum beantragen?

2025-12-15

Guten Tag,  

bezüglich Ihrer Anfrage haben wir die Informationen mit der 12367-Serviceplattform der nationalen Einwanderungsbehörde abgestimmt und können Ihnen Folgendes mitteilen:  Wenn Sie den internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlassen, können Sie die Grenzkontrollformalitäten umgehen. Ihre Fluggesellschaft wird Sie durch den internationalen Transitprozess führen, damit Sie Ihren Anschlussflug erreichen können. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Weiterreise mit demselben Verkehrsmittel (Flugzeug, Schiff oder Zug). Sie gilt nicht für Fußgänger, den Grenzübertritt mit dem Auto oder die Nutzung von Landgrenzübergängen. In diesem Fall benötigen Sie weder ein Visum noch müssen Sie die 24-Stunden-Visumfreiheit für Transitpassagiere beantragen.  Wenn Sie den internationalen Transitbereich verlassen möchten, müssen Sie die 24-Stunden-Visumfreiheit für Transitpassagiere beantragen.  Voraussetzungen für den Antrag sind: Sie müssen einen gültigen internationalen Reisepass mit einer Restgültigkeit von mehr als drei Monaten vorlegen, über ein bestätigtes Ticket mit Sitzplatzreservierung für einen Weiterflug in ein Drittland oder eine Drittregion verfügen, der innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft abfliegt sowie den Antrag persönlich am Schalter für „Temporary Entry Permits“ in der Ankunftshalle der Grenzkontrollstelle nach Ihrer Ankunft stellen. Ein Grenzbeamter vor Ort wird Ihren Antrag prüfen, wobei die endgültige Entscheidung über die Genehmigung ausschließlich nach dieser Prüfung vor Ort erfolgt. Da Ihre konkrete Situation für die genaue Verfahrensweise entscheidend ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich für detaillierte und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Auskünfte direkt an die Serviceplattform der nationalen Einwanderungsbehörde unter der Telefonnummer +86-10-12367 zu wenden, wo auch Fremdsprachenservice verfügbar ist. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung unserer Arbeit.

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