Benutzung der Rolltreppen:
Bei der Benutzung der Rolltreppen sollten Fahrgäste die Sicherheitsvorschriften für Rolltreppen einhalten, sich am Handlauf festhalten und sich nicht an die Seitenwände der Rolltreppen anlehnen.
Regeln für die Fahrt mit der U-Bahn:
(I) Beim Warten auf die Züge sollten sich Fahrgäste bewusst anstellen, und sie dürfen die Sicherheitslinie nicht überschreiten oder sich an die Bahnsteigtüren anlehnen;
(II) Beim Einsteigen in die Züge sollte man zuerst die anderen Fahrgäste aussteigen lassen und dann nacheinander von beiden Seiten der Türen einsteigen, wobei man auf die Lücke zwischen dem Zug und dem Bahnsteig achten sollte;
(III) Wenn der Zug an der Endstation ankommt, sollten alle Fahrgäste aussteigen;
(IV) Kann der Zug aus irgendwelchen Gründen nicht weiterfahren, sollten Fahrgäste die Anordnungen des Personals befolgen oder auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen.
Folgende Verhalten sind streng verboten:
(I) Unbefugtes Betreten von hochgefährlichen Aktivitätsbereichen wie Gleisen und Tunneln;
(II) Aufstellen oder Verwerfen von Hindernissen auf der Gleislinie;
(III) Gewaltsames Einsteigen in einen Zug bzw. Aussteigen aus einem Zug, wenn das Alarmsignal an den Zug- oder Bahnsteigtüren ertönt, oder gewaltsames Aufreißen der Zug- oder Bahnsteigtür, nachdem sie verschlossen wurde;
(IV) Verwendung von Not- oder Sicherheitsvorrichtungen, obwohl keine Notfallsituation vorliegt;
(V) Längeres Verweilen oder Liegen auf Evakuierungswegen, Stapeln von Gegenständen oder Aufstellen von Ständen in U-Bahnhöfen, Zügen oder auf Evakuierungswegen, oder andere Verhaltensweisen, die die Evakuierung beeinträchtigen;
(VI) Laufen in die entgegengesetzte Richtung auf Rolltreppen, in Durchgängen usw. unter Missachtung von Verbotsschildern;
(VII) Sonstige Verhalten, die die Sicherheit des Schienenverkehrs gefährden.
Zivilisiertes Verhalten während der Fahrt:
Fahrgäste sollten bewusst Senioren und Kleinkindern sowie kranken, behinderten, schwangeren Personen und Personen, die Babys tragen, oder anderen bedürftigen Personen einen Platz anbieten und für deren Erleichterung sorgen.
Fahrgäste sind verpflichtet, die Hygiene in den U-Bahnhöfen und Zügen sowie die Ordnung bei den Fahrten bewusst einzuhalten:
(I) Rauchen (einschließlich E-Zigaretten), Spucken, Defäkieren, Abwerfen von Kaugummi, Verstreuen von Abfall sowie Graffiti sind verboten;
(II) Die Mitnahme von Haustieren wie lebenden Vögeln, Katzen, Hunden (ausgenommen Polizei- und Blindenhunde) und anderen Tieren, die den Schienenverkehrsbetrieb oder andere Fahrgäste beeinträchtigen können, ist verboten;
(III) Lauter Lärm oder das Spielen von Musikinstrumenten sowie lautes Abspielen von Musik usw. sind verboten;
(IV) Eine Person darf nicht gleichzeitig mehr als einen Sitzplatz einnehmen und es ist verboten, auf die Sitzplätze in den U-Bahnhöfen und Zügen zu treten;
(V) Der Transport von Gegenständen, die Verschmutzung verursachen können, einen starken Geruch haben oder nicht verpackt und zerbrechlich sind, sowie der Transport von nicht ordnungsgemäß verpackten Fleischerzeugnissen und anderen Gegenständen, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen, ist verboten;
(VI) Das Essen in den Zügen ist nicht erlaubt (außer für Kleinkinder und kranken Personen);
(VII) Das unerlaubte Ankleben oder Aufhängen von Gegenständen ist nicht erlaubt;
(VIII) Es ist nicht erlaubt, Werbung für Produkte zu machen oder sich an Marketingaktivitäten zu beteiligen;
(IX) In den U-Bahnhöfen und Zügen dürfen keine Klappfahrräder, Roller aller Art, Rollschuhe, Skateboards usw. benutzt und keine aufgeblasenen Luftballons in die U-Bahnhöfe oder Züge mitgenommen werden.
(X) Die Beschädigung von Einrichtungen und Ausrüstungen im Rahmen des Schienenverkehrs ist strengstens untersagt. Es ist ebenfalls strengstens untersagt, Warnschilder, Evakuierungs- oder Hinweisschilder, Sicherheitsschilder usw. zu verrücken, zu verdecken, zu verschmutzen oder zu beschädigen.
Im Falle eines Notfalls oder Unfalls im Rahmen des Schienenverkehrs sollten die Fahrgäste Ruhe bewahren und die Anweisungen des Personals vor Ort befolgen oder gemäß den Anweisungen des Rundfunks in geordneter Weise die Evakuierung durchführen.
Fahrgäste, die mit den Sicherheitsdienstleistungen des Schienenverkehrsbetriebs unzufrieden sind, können ihr Anliegen bei der Betriebseinheit oder der zuständigen städtischen Verkehrsverwaltungsabteilung melden oder dort eine Beschwerde einlegen.
(Inhaltsquelle: Offizielle Webseite der Beijinger U-Bahn)