Fahrgäste, die einen U-Bahnhof betreten, sollten gemäß den einschlägigen Vorschriften eine Sicherheitskontrolle durchführen lassen und dabei kooperieren. Bei denjenigen, die die Sicherheitskontrolle verweigern, kann der Sicherheitskontrolleur das Betreten des U-Bahnhofs und die Fahrt mit der U-Bahn verbieten.
Fahrgäste dürfen keine Gegenstände, die durch Gesetze und Vorschriften verboten sind, mitführen. Stellen Sicherheitskontrolleure fest, dass Personen verbotene Gegenstände mitführen, werden diese Gegenstände vorschriftsmäßig entsorgt und die entsprechenden Personen umgehend an die Behörden für öffentliche Sicherheit zur gesetzeskonformen Behandlung gemeldet.
Die von den Fahrgästen mitgeführten Gegenstände dürfen ein Gewicht von 30 kg, eine Länge von 1,8 m und eine Breite bzw. Höhe von 0,5 m nicht überschreiten. Das Mitführen von elektrischen Mobilitätshilfen oder anderen Gegenständen, die den Durchgang in den U-Bahnhöfen oder U-Bahn-Zügen behindern oder die Betriebssicherheit beeinträchtigen können, ist verboten; ausgenommen sind elektrische Rollstühle zur barrierefreien Nutzung.
Kinder unter 1,3 m müssen beim Betreten der U-Bahnhöfe und bei der Fahrt mit den Zügen von einem Erwachsenen begleitet werden, der während der gesamten Fahrt auf das Kind aufpasst und für die Sicherheit des Kindes verantwortlich ist. Personen, die sich unordentlich kleiden, betrunken sind und Probleme verursachen oder sich anderweitig unzivilisiert verhalten, sowie Personen, die andere Fahrgäste aufgrund von Krankheit oder Gesundheitszustand gefährden könnten, dürfen die U-Bahnhöfe nicht betreten. Personen mit eingeschränkter Mobilität oder psychischen Erkrankungen sollten von ihren Betreuungspersonen oder anderen gesunden Erwachsenen begleitet werden.
(Inhaltsquelle: Offizielle Webseite der Beijinger U-Bahn)