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Wenn ein Bankfinanzinstitut (im Folgenden als Bank bezeichnet) ein persönliches Bankkonto für einen Kontoantragsteller eröffnet, muss die Bank die Identitätsinformationen des Antragstellers überprüfen, dazu gehören die Gültigkeit der vom Kontoantragsteller vorgelegten Ausweisdokumente, die Übereinstimmung des Kontoantragstellers mit den Ausweisdokumenten sowie die Intention der Kontoeröffnung beim Kontoantragsteller. Kontoinhaber dürfen keine Bankverrechnungskonten vermieten, verleihen, kaufen oder verkaufen.
Personen außerhalb des chinesischen Festlandes müssen die folgenden gültigen Ausweisdokumente vorlegen, um ein Konto bei einer Bank zu eröffnen:
1. Für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau der Passierschein nach Chinesischem Festland für Hongkong/Macau-Ansässige.
2. Für Einwohner der Region Taiwan der Passierschein nach Chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige.
3. Für ausländische Staatsbürger der Reisepass oder die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländische Staatsbürger (ausländische Grenzbewohner sind gemäß den einschlägigen Vorschriften zur Regelung des Grenzhandels zu behandeln).
4. Andere Ausweisdokumente, die nach Gesetzen und Verwaltungsvorschriften erforderlich sind.
Wenn die Bank trotz gültiger Ausweisdokumente die Identität des Antragstellers für die Kontoeröffnung nicht genau bestimmen kann, muss der Antragsteller zusätzliche Ausweisunterlagen vorlegen. Zu den zusätzlichen Ausweisunterlagen für Personen außerhalb des chinesischen Festlandes gehören unter anderem:
1. Für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau der Personalausweis der Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau.
2. Für Einwohner der Region Taiwan eine gültige Identitätsbescheinigung als Einwohner Taiwans.
3. Für ausländische Staatsbürger der ausländische Personalausweis, der Ausweis als Mitarbeiter von Botschaften und Konsulaten oder andere Lichtbildausweise wie der Führerschein.
4. Steuerbescheinigungen, Wasser-, Strom- und Gaszahlungsbelege und andere Steuer- und Kostenbelege.