So beantragen nicht-festlandchinesische Reisende in Beijing bei der Steuerrückerstattung bei der Ausreise die „Sofort-Erstattung beim Kauf“

german.beijing.com
2026-05-06

Für nicht-festlandchinesische Reisende, die in Beijing einkaufen, ist die Steuerrückerstattung super einfach!

In drei Schritten beantragen Sie bei der Steuerrückerstattung bei der Ausreise die „Sofort-Erstattung beim Kauf“.


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